Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen. Der Bundesrat stimmte am Freitag für einen Gesetzentwurf, wonach für E-Scooter künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln gelten sollen wie für andere Kraftfahrzeuge. Das Gesetz führt eine Haftung für die Vermieter der Roller ein - damit haftet bei selbstverschuldeten Unfällen künftig nicht mehr nur die Fahrerin oder der Fahrer eines E-Scooters.
Da die Flottenbetreiber die wirtschaftlichen Vorteile der Angebote genössen, sollten sie auch das dadurch ausgelöste Risiko tragen, heißt es zur Begründung in der Vorlage. Für Opfer von Verkehrsunfällen mit E-Scootern ist es bisher oft schwierig, Schadenersatzansprüche durchzusetzen - nun können sie auch die Unternehmen in die Verantwortung nehmen. Bislang ist die Halterhaftung für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometern ausgeschlossen, die Scooter fallen künftig nicht mehr unter diese Ausnahme.
E-Scooter prägen seit Jahren das Straßenbild, ihre Zahl nahm in den vergangenen Jahren stetig zu. Damit stieg auch die Zahl der Unfälle.
Wirtschaft
Unfälle mit E-Scootern: Künftig haften bei Unfällen auch Vermieter
- AFP - 25. September 2026, 11:51 Uhr
Opfer von Unfällen mit E-Scootern sollen künftig leichter an Schadenersatz kommen. Der Bundesrat stimmte für einen Gesetzentwurf, wonach für E-Scooter künftig bei Unfällen die gleichen Haftungsregeln gelten sollen wie für andere Kraftfahrzeuge.
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