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Handel mit verbotenem Dopingmittel Ibutamoren: Bundesgerichtshof urteilt im Dezember

  • AFP - 7. Oktober 2026, 12:19 Uhr
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Dopingkontrolle bei Tour de France
Bild: AFP

Das verbotene Dopingmittel Ibutamoren hat den Bundesgerichtshof beschäftigt. Es ging um die Verurteilung von zwei Männern, die damit gehandelt haben sollen. Ein Urteil soll im Dezember fallen.

Das verbotene Dopingmittel Ibutamoren hat am Mittwoch den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Das auch MK-677 genannte Präparat wird von manchen Fitnessinfluencern beworben, weil es den Muskelaufbau beschleunigen soll. Es ist aber riskant für die Gesundheit, der Handel damit ist verboten. (Az. 2 StR 276/25)

Seit Ende 2023 ist das eindeutig geklärt. Denn seitdem steht Ibutamoren ausdrücklich auf einer Liste, auf die das Anti-Doping-Gesetz verweist. Die Stoffgruppe, sogenannte Wachstumshormon-Sekretagoge, wurde dort auch zuvor schon aufgelistet.

Auf dieser Grundlage verurteilte das Landgericht in Frankfurt am Main im September 2024 zwei Männer. Diese verkauften Nahrungsergänzungsmittel an Sportler und Bodybuilder. Um mehr Geld zu verdienen, sollen sie sich dazu entschlossen haben, auch Dopingmittel zu vertreiben - darunter zweimal auch Ibutamoren.

Das war mutmaßlich kurz vor dessen ausdrücklicher Aufnahme in die Liste, im Oktober und November 2023. Das Landgericht verurteilte die beiden Angeklagten wegen verbotenen Handels mit Dopingmitteln in 29 Fällen zu Haftstrafen. Auch die beiden Fälle, in denen Ibutamoren verkauft worden sein soll, rechnete es ein.

Dagegen wehren sich die Männer vor dem BGH. Einer ihrer Anwälte argumentierte in der Verhandlung, dass das Gesetz den Handel mit in der Liste "aufgeführten Stoffen" verbiete - und Ibutamoren sei eben nicht aufgeführt gewesen.

Die Vertreterin der Bundesanwaltschaft hielt dagegen, dass der Handel mit Ibutamoren auch 2023 schon verboten gewesen sei, denn es gehöre zu einer verbotenen Klasse von Stoffen. Die namentliche Aufnahme auf die Liste sei lediglich eine Klarstellung gewesen.

Der BGH prüft nun, ob es bei der Frankfurter Entscheidung bleibt. Er könnte sie bestätigen, abändern oder den Fall zur neuen Verhandlung zurückverweisen. Ein Urteil soll in Karlsruhe am 16. Dezember fallen.

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