Weil er einen Mitbewohner getötet haben soll, hat das Landgericht im hessischen Kassel gegen einen 24-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Krankheit als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Urteil wurde am Montag verkündet.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 24-Jährige im März in einer Gemeinschaftsunterkunft in Hessisch Lichtenau in Tötungsabsicht mit einem Messer auf einen Mann eingestochen hatte, der ebenfalls dort wohnte. Das Opfer konnte zunächst fliehen. Auf dem Außengelände stach der 24-Jährige noch mehrmals auf den Mann ein. Er erlag seinen Verletzungen noch vor Ort.
Brennpunkte
Unterbringung in Psychiatrie wegen Tötung in Gemeinschaftsunterkunft in Hessen
- AFP - 13. Oktober 2026, 12:28 Uhr
Weil er einen Mitbewohner getötet haben soll, hat das Landgericht im hessischen Kassel für einen 24-Jährigen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt laut einem Gerichtssprecher als schuldunfähig.
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