Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie einer Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte. Demnach wurde das Urteil am Dienstag verkündet.
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige im März in Kirchen seinen Mitbewohner attackierte. Zwischen den Männern gab es zuvor keinen Streit, befreundet waren sie aber auch nicht. An einem Abend in März schlug der 38-Jährige in der gemeinsamen Küche mit Pfannen auf den Mitbewohner ein und stach mit einem Messer zu.
Er erlag seinen schweren Verletzungen. Laut Anklage war zunächst unklar, ob der 38-Jährige an einer psychischen Erkrankung leidet. Sie warf ihm Totschlag vor. Laut Urteil litt er zum Tatzeitpunkt unter einem akuten psychotischen Schub, der durch seine Schizophrenie verursacht wurde.
Brennpunkte
Mitbewohner getötet: Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie in Rheinland-Pfalz
- AFP - 21. Oktober 2026, 12:49 Uhr
Weil er seinen WG-Mitbewohner tötete, hat das Landgericht im rheinland-pfälzischen Koblenz die dauerhafte Unterbringung eines 38-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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