Möbilierte Mikroapartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln nach einer Mitteilung vom Dienstag und wies damit die Klage einer Immobiliengesellschaft auf Erteilung einer Abrissgenehmigung für drei Wohnhäuser in Köln ab. Die Stadt habe die Abrissgenehmigung zu Recht abgelehnt. (Az.: 28 K 3595/24).
Sollen in Köln Wohnungen abgerissen werden, muss die Stadt das laut Landesgesetz genehmigen. Die Genehmigung erhält ein Unternehmen nur, wenn es gleichwertige Ersatzwohnungen bereitstellt.
Die Immobiliengesellschaft wollte in der Rheinmetropole drei Wohnhäuser abreißen lassen und den betroffenen Bewohnern neugebaute und bereits möbilierte Mikroapartments für Ein- bis Zwei-Personenhaushalte als Ersatzwohnungen anbieten. Jedes Apartment sollte einen Internetzugang und eine Grundausstattung mit Wäsche und Haushaltswaren enthalten.
Für die Mieter war zudem ein Paket aus zwei Handtüchern, einer Garnitur Bettwäsche und einer Rolle Toilettenpapier vorgesehen. Nach dem Auszug sollten sie die Apartments wieder in den Einzugszustand zurückversetzen.
Die Stadt Köln lehnte die Genehmigung für den Abriss im Jahr 2024 ab. Diese Entscheidung bestätigte das Verwaltungsgericht nun. Bei den angebotenen Mikroapartments handele es sich nicht um Ersatzwohnraum, weil dort niemand dauerhaft leben solle, entschieden die Richter. Provisorische Unterkünfte seien kein Zuhause für den Alltag.
Möbilierte Wohnungen dienten üblicherweise als vorübergehende Unterkunft. Wer eine Wohnung dauerhaft als Lebensmittelpunkt nutzen wolle, bringe regelmäßig eigene Möbel mit, um sich häuslich einzurichten.
Auch die Grundausstattung an Wäsche und anderen Haushaltswaren und die optional angebotene Endreinigung seien typisch für vorübergehende Aufenthalte wie in Hotels oder Ferienwohnungen, nicht aber für Mietwohnungen. Darüber hinaus spreche die Höhe der Miete für ein vorübergehendes Unterkommen. Nach Ermittlungen der Stadt sei mit Mieten deutlich über dem allgemeinen Mietniveau zu rechnen gewesen.
Brennpunkte
Urteil in NRW: Möbilierte Mikro-Apartments sind kein Ersatz für Mietwohnungen
- AFP - 27. Oktober 2026, 15:58 Uhr
Möbilierte Mikroapartments sind in Nordrhein-Westfalen kein Ersatz für Mietwohnungen. Eine Abrissgenehmigung für Wohnhäuser wurde zu Recht abgelehnt, wie das Verwaltungsgericht Köln mitteilte.
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