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Noch härtere Strafe bei Berufung gegen mutmaßliche Giftpilzmörderin in Australien

  • AFP - 30. Oktober 2026, 07:26 Uhr
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Erin Patterson 2025 in einem Gefangenentransporter
Bild: AFP

Im Berufungsprozess zum Aufsehen erregenden Fall einer mutmaßlichen Giftpilzmörderin in Australien ist die Verteidigung mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Haftstrafe gescheitert. Stattdessen verhängte der Richter eine noch härtere Strafe.

Im Berufungsprozess zum Aufsehen erregenden Fall einer mutmaßlichen Giftpilzmörderin in Australien ist die Verteidigung mit ihrer Forderung nach Aufhebung der Haftstrafe gescheitert. Stattdessen verhängte der Richter am Freitag eine noch härtere Strafe gegen die bereits im vergangenen Jahr verurteilte Erin Patterson. Unter Verweis auf deren "schockierende Kriminalität" verurteilte der zuständige Richter Stephen McLeish die 52-Jährige zu einer lebenslangen Haftstrafe ohne Aussicht auf vorzeitige Entlassung.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die "sorgfältig geplanten und vorsätzlichen" Taten eine noch strengere Strafe für die 52-Jährige rechtfertigten. "Dieses Verbrechen war außerordentlich kaltblütig und berechnend", erklärte Richter McLeish, als er Pattersons Berufung abwies. "Es ist aufs Schärfste zu verurteilen."

Patterson war voriges Jahr in erster Instanz für schuldig befunden worden, die Eltern und eine Tante ihres Noch-Ehemannes mit einem giftigen Pilzgericht getötet zu haben. Das Gericht in Melbourne hatte damals lebenslange Haft mit der Aussicht auf eine vorzeitige Haftentlassung nach 33 Jahren verhängt.

Der Prozess in erster Instanz gegen Patterson hatte international Aufsehen erregt. Obwohl der Fall verschiedene Spannungen innerhalb Pattersons Familie zutage förderte, bleibt das Motiv für die Tötungen weiter ein Rätsel. Sie selbst beteuerte, die giftigen Knollenblätterpilze versehentlich ins Essen gemischt zu haben.

Die Verteidigung forderte in dem Berufungsprozess daher die Aufhebung der Haftstrafe. Die Staatsanwaltschaft plädierte hingegen für eine Erhöhung des Strafmaßes auf lebenslang ohne die Möglichkeit einer vorzeitigen Haftentlassung.

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