Radfahrern drohen bei Missachtung einer roten Ampel Bußgeld und ein Flensburg-Punkt. Eine Ausnahme kann an Varianten mit Bedarfsschaltung mittels Kontaktschlaufe gelten. Kann diese trotz Geltungsanspruchs für Radfahrer durch diese aus technischen Gründen nicht ausgelöst werden, ist die Halteanordnung nichtig. Das hat das Oberlandesgericht Hamburg entschieden und das 100-Euro-Bußgeld für eine Radlerin aufgehoben. Diese war nach fünfminütiger Wartezeit vor dem roten Licht in der Annahme eines Defekts losgefahren und prompt erwischt worden. Die Richter erkannten darin weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit. (Az.: 5 ORbs 25/23)
Motor
Recht: Rotlichtverstoß durch Radler - Wenn die Bedarfsampel nicht auslöst
- Mario Hommen/SP-X - 7. Dezember 2023, 09:13 Uhr
Wenn eine rote Ampel ewig nicht auf grün springt, kann das verschiedene Gründe haben. Auch einen, mit dem man als Radfahrer nicht rechnet.
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