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Europäischer Rechnungshof - Behörden kontrollieren CO2-Ausstoß nicht

  • Holger Holzer/SP-X - 25. Januar 2024, 11:00 Uhr
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Manche EU-Behörden kontrollieren den CO2-Ausstoß von neuen Pkw-Typen nicht Foto: Mercedes-Benz

Auch nach dem Diesel-Skandal werden die Emissionen neuer Pkw von den Behörden oft nicht richtig geprüft. Das geht aus einer Stichproben-Kontrolle des EU-Rechnungshofs hervor.   

Bei der Kontrolle des CO2-Ausstoßes von neuen Pkw gibt es in der EU erhebliche Mängel. Einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zufolge haben in mehreren Ländern Autos ohne unabhängige Emissionskontrolle eine Typzulassung erhalten. Den EU-Prüfer zufolge besteht demnach Zweifel an der Richtigkeit der zertifizierten Werte.  

Der Hof hatte für seinen nun veröffentlichten Bericht die Typzulassung in drei Ländern überprüft, jeweils in den Jahren 2020 bis 2022. In Italien und den Niederlanden hatten die Behörden demnach die Emissionsangaben der Hersteller ohne eigene Tests übernommen. Auch in Deutschland habe das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) weniger eigene Prüfungen vorgenommen als vorgeschrieben. Allerdings lag das dem Bericht zufolge auch an coronabedingten Verzögerungen beim Aufbau der Labor-Infrastruktur.  

Die Autohersteller sind bei der Wahl der Zulassungsbehörde für die Typgenehmigung nicht an ihre Heimatnation gebunden. Prinzipiell können neue Pkw-Typen in jedem EU-Land zertifiziert werden; anschließend dürfen sie in der gesamten Union verkauft werden. Ab diesem Jahr müssen die Typgenehmigungsbehörden allerdings Stichprobenuntersuchungen zum CO2-Ausstoß bei bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen durchführen. Die genauen Rechtsvorschriften dazu sind allerdings aktuell noch in Ausarbeitung.  

Darüber hinaus bemängelt der Rechnungshof Unregelmäßigkeiten bei der Meldung von Pkw-Neuzulassungen. So seien in den Niederlanden 27 Prozent der neuen Pkw zunächst nicht an die EU-Kommission gemeldet worden, in Italien 14 und in Deutschland 1 Prozent. Erst Nachfassen habe zu Klärung und Verbesserungen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten geführt - allerdings auch zu einer Verzögerung bei der Berechnung der EU-weiten und der herstellerbezogenen Emissionen. Letztere sind unter anderem die Grundlage für eventuelle Strafzahlungen der Industrie wegen verpasster CO2-Ziele.  

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