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EU-Führscheinrichtlinie - Erleichterung für Reisemobilisten

  • Holger Holzer/SP-X - 29. Februar 2024, 11:19 Uhr
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Elektrische Reisemobile sind schwerer als konventionelle Modelle - der ID.Buzz California hat es daher noch nicht in Serie geschafft Foto: VW

Die EU bringt eine neue Führerscheinrichtlinie auf den Weg. Der wohl strittigste Punkt ist gestrichen.

Fahrtüchtigkeits-Tests für Autofahrer wird es erst einmal nicht auf EU-Ebene geben. Das Parlament hat in den Verhandlungen über die neue Führerscheinrichtlinie den entsprechenden Vorschlag aus Frankreich nun abgelehnt. Auch ein Nachtfahrverbot für Fahranfänger, Tempolimits für diverse Fahrerlaubnis-Klasse und der SUV-Führerschein sind vom Tisch. Begleitetes Fahren ab 17 Jahren hingegen ist weiterhin möglich.

Die regelmäßigen Gesundheits-Checks lehnen die Volksvertreter ab, die Mitgliedsstaaten dürfen aber eigene Regelungen treffen und bei der Verlängerung des Führerscheins nach jeweils mindestens 15 Jahren etwa Sehtests verlangen. Führerscheine sollen künftig auch in digitaler Form ausgestellt werden und mit Hilfe von QR-Codes fälschungssicher sein. Erleichterungen gibt es für Nutzfahrzeug- und Reisemobilfahrer: Wer einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf künftig auch Fahrzeuge mit bis zu 4,25 Tonnen Gesamtgewicht lenken, wenn diese über einen alternativen Antrieb verfügen. Bislang galt auch dort die Grenze von 3,5 Tonnen, die von E-Fahrzeugen aber aufgrund des hohen Batteriegewichts häufig überschritten wird.

Generell will die EU den Führerscheinerwerb für Nutzfahrzeuge erleichtern, um dem Fahrermangel zu begegnen. Künftig sollen etwa bereits 18-Jährige unter bestimmten Bedingungen Lkw und Busse fahren dürfen. Auch das begleitete Fahren mit 17 soll möglich sein. Bislang gelten in Deutschland Mindestalter-Grenzen von 21 Jahren für Lkw und 24 Jahren für Busse. Fahrer von Leichtkrafträdern mit dem B-196-Schein dürfen ihre Leichtkrafträder mit bis zu 125 Kubikzentimetern Hubraum künftig auch im Ausland bewegen. Bisher war die Regelung nur national anerkannt. Bei allen Führerscheinarten wird zudem eine zweijährige Probezeit eingeführt, die mit strengeren Strafen bei Regelverstößen kombiniert ist.

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