Amazon muss ein "Werbearchiv" mit detaillierten Informationen über die Online-Werbung der Plattform öffentlich zugänglich machen. Einen hiergegen gerichteten Eilantrag wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch ab. (Az. C-639/23 P(R))
Im April 2023 hatte die EU-Kommission unter anderem den Amazon Store als "sehr große Online-Plattform" eingestuft. Nach der EU-Verordnung über einen Binnenmarkt für digitale Dienste vom Oktober 2022 müssen diese ein sogenanntes Werbearchiv veröffentlichen. Dort müssen die Plattformen jeweils den Inhalt der Werbung, den Auftraggeber, den Veröffentlichungszeitraum und die Zahl der erreichten Empfänger angeben, bei zielgerichteter Werbung zudem die wichtigsten Parameter für deren Auswahl.
Dagegen klagte der Onlinehändler Amazon und beantragte zudem einstweiligen Rechtsschutz. Der Eilantrag hatte vor dem erstinstanzlichen Gericht der Europäischen Union noch Erfolg. EuGH-Vizepräsident Lars Bay Larsen hob diese Entscheidung nun aber auf und wies den Eilantrag ab.
Er räumte dabei ein, dass der Verweis von Amazon auf den Eingriff in die Unternehmensfreiheit "nicht als unerheblich und außerdem völlig haltlos angesehen werden kann". Auch würde die Handelsplattform, wenn sie im Hauptverfahren gewinnt, "wahrscheinlich einen schwerwiegenden und nicht wiedergutzumachenden Schaden erleiden".
Dies könne die Aussetzung der Kommissionsentscheidung aber nicht rechtfertigen, befand Bay Larsen. Amazon könne und werde wohl auch weiterhin im Hauptverfahren gegen die Veröffentlichungspflicht vorgehen. Auch sei nicht ersichtlich, dass "die Existenz oder die langfristige Entwicklung von Amazon auf dem Spiel stünden".
Einstweiliger Rechtsschutz für die Plattform würde aber die Umsetzung der EU-Verordnung über voraussichtlich mehrere Jahre hinausschieben und so ihre Ziele gefährden. Denn in dieser Zeit könne ein Umfeld für Online-Plattformen entstehen, "das eine Bedrohung für die Grundrechte darstellt". Daher gingen "die vom Unionsgesetzgeber vertretenen Interessen" denen von Amazon vor.
Technologie
EuGH: Amazon muss "Werbearchiv" über seine Online-Werbung veröffentlichen
- AFP - 27. März 2024, 13:50 Uhr
Amazon muss ein 'Werbearchiv' mit detaillierten Informationen über die Online-Werbung der Plattform öffentlich zugänglich machen. Einen hiergegen gerichteten Eilantrag wies der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg ab.
Weitere Meldungen
Der spanische Staat hat sich weitere Anteile am Telekommunikationsriesen Telefónica gesichert. Wie aus einem am Freitag an die spanische Börsenaufsicht gerichteten Schreiben
MehrDie EU-Kommission nimmt den chinesischen Onlinehändler Shein, der mit Schnäppchenpreisen für Modeartikel Millionen europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher auf seine
MehrDie Bundesnetzagentur wird die EU-Vorgaben gegen illegale Inhalte, Hass, Desinformation und Fälschungen im Internet durchsetzen. Nach dem Bundestag stimmte am Freitag auch der
MehrTop Meldungen
Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Baugewerkschaft IG BAU warnt angesichts stockender Tarifverhandlungen vor der Abwanderung Tausender Fachkräfte aus der Baubranche. "Die
MehrBurladingen (dts Nachrichtenagentur) - Trigema-Geschäftsführerin Bonita Grupp hat der Vier-Tage-Woche in ihrem Unternehmen eine Absage erteilt. "Wenn wir in der Fabrik heute auf
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Arbeitgeberchef Rainer Dulger hat die Bundesregierung aufgefordert, noch in dieser Legislaturperiode Sozialreformen einzuleiten, darunter die
Mehr