Der US-Musiker R. Kelly ist mit einem Berufungsantrag gegen seine Verurteilung zu 20 Jahren Haft wegen Kinderpornografie und Verführung Minderjähriger gescheitert. Ein Bundesberufungsgericht in Chicago urteilte am Freitag gegen Kelly und für die Aufrechterhaltung der Strafe. Kelly hatte argumentiert, die Ermittlungen zu dem Prozess hätten begonnen, nachdem bereits die Verjährungsfristen für die Taten bereits abgelaufen gewesen seien.
Richterin Amy St. Eve schrieb dazu in der Begründung des von drei Richtern gefällten Urteils: "Kelly (...) meinte, er habe die Ermittlungen gegen ihn lange genug hinausgezögert, um sich ihnen ganz zu entziehen. Das Gesetz besagt etwas anderes, also bestätigen wir seine Verurteilung."
Kellys Verteidigerin Jennifer Bonjean kündigte vor Journalisten an, ihr Mandant werde gegen die Entscheidung vor den Obersten Gerichtshof der USA ziehen. "Wir sind vom Urteil enttäuscht, aber unser Kampf ist noch lange nicht vorbei", sagte Bonjean.
Der Künstler, der als Robert Sylvester Kelly geboren wurde, war im Februar 2023 in sechs von 13 Anklagepunkten schuldig gesprochen und zu 20 Jahren Haft verurteilt worden: drei Mal wegen der Herstellung von Kinderpornographie, drei Mal für die Verführung Minderjähriger.
Bereits im Juni 2022 war der mit dem Welthit "I Believe I Can Fly" zum Star gewordene Kelly in New York wegen schwerer Sexualverbrechen und Menschenhandels zu 30 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die teilweise Zusammenlegung der beiden Strafzeiten bedeutet, dass Kelly maximal 31 Jahre im Gefängnis zubringen muss.
Laut Anklage in dem Verfahren in New York hatte Kelly ein ganzes Netzwerk von Helfern aufgebaut, um junge Mädchen und Frauen zur Befriedigung seiner sexuellen Gelüste zu rekrutieren. Seine Opfer soll er teils eingesperrt und brutal missbraucht haben.
Brennpunkte
US-Musiker R. Kelly scheitert mit Berufung gegen Hafturteil wegen Kinderpornographie
- AFP - 27. April 2024, 11:45 Uhr
Der US-Musiker R. Kelly ist mit einem Berufungsantrag gegen seine Verurteilung zu 20 Jahren Haft wegen Kinderpornografie und Verführung Minderjähriger gescheitert. Ein Bundesberufungsgericht wies den Antrag zurück.
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