Gesundheit ist für 84 Prozent der Deutschen das höchste Gut. Aber auch ohne bereits von Krankheit und Schmerzen geplagt zu sein, ist vielen klar, dass eine gute Vorsorge vor Schlimmerem bewahren kann. Einige Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, viele fallen jedoch unter die sogenannte IGel (individuelle Gesundheitsleistungen)-Regelung. Der Versicherer ARAG klärt auf.
Unter IGeL werden die Leistungen zusammengefasst, die nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen gehören. Dabei handelt es sich um Selbstzahlerleistungen für Maßnahmen, für die es laut Sozialgesetzbuch keinen Beleg gibt, dass sie ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind und die das Maß des Notwendigen überschreiten. Welche das genau sind, ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich, denn in der Ausgestaltung ihres Leistungsumfangs sind die Krankenkassen frei. In die Kategorie der IGeL-Leistungen fallen jedoch häufig bestimmte Atteste und Reiseimpfungen, Untersuchungen zur Vorsorge, wie etwa die Messung des Augeninnendrucks, sowie zur Früherkennung von Krebserkrankungen, wie der Ultraschall der Eierstöcke oder der PSA-Bluttest als Tumormarker.
Einen groben Überblick gibt laut ARAG Experten der IGeL-Monitor, ein Service vom Medizinischen Dienst Bund, der vom Bundesministerium für Gesundheit überwacht wird. Hier findet man aktuelle Bewertungen bestimmter IGeL-Leistungen, vor denen teilweise sogar explizit gewarnt wird. Darüber hinaus veröffentlicht dieser Zusammenschluss regelmäßig den IGeL-Report. Dieser basiert auf einer Umfrage bei Versicherten und zeigt unter anderem auf, was genau ihnen von Ärzten angeboten wurde, wie viel Geld sie durchschnittlich für IGeL-Leistungen ausgeben und ob sie vorab korrekt und ausreichend aufgeklärt wurden.
Die ARAG Experten weisen aber darauf hin, das medizinische Fachwissen und die Kenntnis der Ärzte über ihre jeweiligen Patienten im Idealfall einen vertrauensvollen Rat ergibt, der prinzipiell nicht durch Internetrecherche aufgewogen werden kann. Allerdings ist der Satz, den gesetzliche Krankenkassen für Untersuchungen an Arztpraxen zahlen, deutlich niedriger als der Betrag, den private Patienten für dieselben Untersuchungen zahlen müssen. Eine private Abrechnung ist also ungleich lukrativer. Und so ist ein Angebot von Honorarleistungen per se eine wichtige Einnahmequelle für Praxen geworden. Damit ist es nur schlüssig, dass bereits mehr als jedem vierten Patienten eine solche schon einmal angeboten wurde.
Dabei sind die Ärzte zu genauer Aufklärung verpflichtet und genügend Bedenkzeit sollte selbstverständlich sein. Zudem muss es vorab einen Kostenvoranschlag geben. Keinesfalls darf eine Leistung erbracht und ohne vorherige Einwilligung berechnet werden. Diese muss per Unterschrift erfolgen und es muss eine Rechnung, die unter Umständen auch steuerrelevant sein kann, ausgehändigt werden.
Hellhörig darf man werden, wenn Praxismanager mit Flyern informieren, die eher werblich als informativ daherkommen. Detaillierte und klar verständliche Formulierungen müssen selbstverständlich sein. Allgemeine und eingängige Schlagworte hingegen, wie z. B. "CheckupPlus" oder "Extra-Vorsorge" sind nicht aussagekräftig und vermitteln das Gefühl, die Kassenleistung sei nicht ausreichend. Keinesfalls darf beim Patienten die Angst geschürt werden, dass er ohne diese gesonderte Untersuchung in Gefahr sei. Vielmehr müssen Ärzte laut ARAG sogar über die Risiken von zusätzlichen Maßnahmen aufklären, damit man abwägen kann.
Wer verunsichert ist, sollte sich am besten direkt bei der eigenen Krankenkasse oder bei neutralen Stellen informieren. So bietet zum Beispiel das Bundesministerium für Gesundheit eine gute Übersicht über die medizinische Versorgung und Leistungen der Krankenversicherungen. Handelt es sich um versicherte Leistungen, sollte man auf die Untersuchung als Kassenleistung zu bestehen. Weigert sich der Arzt, sollte man die Praxis wechseln.
Gesundheit
IGeL - Gesundheitsvorsorge für Selbstzahler
- Solveig Grewe/mp - 26. April 2024, 13:31 Uhr
Gesundheit ist für 84 Prozent der Deutschen das höchste Gut. Aber auch ohne bereits von Krankheit und Schmerzen geplagt zu sein, ist vielen klar, dass eine gute Vorsorge vor Schlimmerem bewahren kann. Einige Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen, viele fallen jedoch unter die sogenannte IGel (individuelle Gesundheitsleistungen)-Regelung. Der Versicherer ARAG klärt auf.
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