Der versehentliche Genuss von Schnapspralinen ist keine Erklärung für einen hohen Blutalkoholspiegel. Das musste ein Autofahrer vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main einsehen, der sich mit einer phantasievollen Geschichte den Führerscheinentzug ersparen wollte. Der Mann war um 3 Uhr morgens von der Polizei mit einem Blutalkoholgehalt von 1,32 Promille am Steuer erwischt worden.
Er erklärte die Alkoholfahrt gegenüber dem Gericht damit, dass er als Diabetiker nach einem Fitness-Studiobesuch unterzuckert auf dem Parkplatz eingeschlafen sein. Nach dem Aufwachen habe er von Passanten eine Tüte mit acht oder neun Schokoladenbällchen geschenkt bekommen, die er aufgegessen habe, um seinen Blutzuckergehalt zu erhöhen. Dabei sei ihm entgangen, dass die tischtennisball-großen Pralinen offenbar mit Vodka gefüllt gewesen seien.
Das Gericht glaubte ihm nicht und wertete die Schilderung als Schutzbehauptung. Um den entsprechenden Blutalkoholgehalt zu erreichen, hätte der Mann 0,2 bis 0,3 Liter eines hochprozentigen Getränks trinken müssen. Das entspricht nach Berechnung des Richters rund 132 einzelnen Schnapspralinen der Marke „Mon Cheri“. Das Portal „RA Online“ zitiert weiter aus der Begründung: Auch wenn man zu Gunsten des Angeklagten davon ausgehe, dass dieser nicht neun, sondern sogar zwölf tischtennisball-große Pralinen verzehrt habe, hätte jede dieser Pralinen immer noch mehr als 2 cl, also jeweils einen „Shot“ enthalten müssen. Ob man ein solches Produkt überhaupt noch als „Praline“ bezeichnen und käuflich erwerben könne, sei zweifelhaft. (Az.: 907 Cs 515 Js 19563/24)
Motor
Recht: Alkohol am Steuer - Die extragroße Schnapspraline
- Holger Holzer/SP-X - 15. November 2024, 16:03 Uhr
Wer mit Alkohol am Steuer erwischt wird, ist bei Ausreden gelegentlich kreativ. So offenbar auch ein Mann in Hessen.
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