Eine propalästinensische Demonstration darf das Existenzrecht Israels nicht leugnen. Bei einer für den 22. November geplanten Kundgebung in Düsseldorf sind daher bestimmte Parolen untersagt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Donnerstag entschied. Damit lehnte es einen gegen das Verbot der Parolen durch das Polizeipräsidium Düsseldorf gerichteten Eilantrag des Veranstalters ab. (Az. 18 L 3700/25)
Laut Beschluss darf weder das Existenzrecht Israels geleugnet noch dürfen Parolen wie "Yalla, Yalla Intifada" oder "From the river to the sea - Palestine will be free" geäußert werden. Eine noch von der Meinungsfreiheit gedeckte Verwendung der Parolen sei nicht ersichtlich, befand das Gericht.
Zwar sei Kritik am Staat Israel sowie seiner Politik und Staatsführung nicht strafbar. Im vorliegenden Fall spreche aber Überwiegendes dafür, dass der unbefangene Beobachter einer propalästinensischen Versammlung während des weiterhin andauernden Konflikts zwischen Israel und der radikalislamischen Hamas die Leugnung des Existenzrechts Israels sowohl als Angriff gegen die dort lebenden Juden als auch als Aufruf zu Gewalt- und Willkürhandlungen an den in Deutschland lebenden Juden verstehe.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde erhoben werden. Über diese würde das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.
Brennpunkte
Gericht: Propalästinensische Demonstration darf Existenzrecht Israels nicht leugnen
- AFP - 13. November 2025, 15:32 Uhr
Eine propalästinensische Demonstration darf das Existenzrecht Israels nicht leugnen. Bei einer für den 22. November geplanten Kundgebung in Düsseldorf sind daher bestimmte Parolen untersagt, wie das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied.
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