Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand und wird daher geringer bestraft. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer auf Holzstämme ausdehnen könnte, reiche für eine Verurteilung nicht aus, teilte das Oberlandesgericht Zweibrücken am Donnerstag mit. Es hob eine Verurteilung des Amtsgerichts Speyer wegen Brandstiftung und Sachbeschädigung teilweise auf. (Az.: 1 ORs 3 SRs 35/24)
Im Juli 2022 hatte ein Mann aus der Vorderpfalz mehrere Brände gelegt. Einer davon loderte auf einer Weide, die am Orts- und am Waldrand lag. Der Mann legte zwei weitere Feuer unmittelbar im angrenzenden Wald. Der Wind verhinderte, dass das Feuer auf die Bäume übersprang. Es brannten nur Brombeerhecken und ähnliche Sträucher auf etwa 24 Quadratmetern.
Im Januar 2024 verurteilte das Amtsgericht Speyer den Mann wegen Sachbeschädigung und Brandstiftung zu einem Jahr und vier Monaten Bewährungshaft. Dagegen ging er in Revision und bekam nun vom Oberlandesgericht teilweise Recht.
Die Verurteilung wegen Sachbeschädigung an der Weide bleibt bestehen, wie die Richter bereits im April entschieden. Vom Vorwurf der vollendeten Brandstiftung im Wald ist der Mann aber freizusprechen. Eine Verurteilung für Brandstiftung im Wald setzt demnach voraus, dass ein Baum so in Brand gesetzt wurde, dass sich das Feuer selbstständig auf andere Bäume ausdehnen kann.
Eine andere Abteilung des Amtsgerichts Speyer setzte sich mit dem Fall im Oktober erneut auseinander. Es verurteilte den Mann wegen Sachbeschädigung und versuchter Brandstiftung zu neun Monaten Haft auf Bewährung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
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Urteil aus Rheinland-Pfalz: Heckenbrand ist kein Waldbrand
- AFP - 20. November 2025, 11:14 Uhr
Ein Heckenbrand ist laut Urteil eines rheinland-pfälzischen Gerichts kein Waldbrand. Die bloße Möglichkeit, dass sich ein gelegtes Feuer ausdehnen könnte, reicht für eine Verurteilung nicht aus, wie das Oberlandesgericht Zweibrücken mitteilte.
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