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EU-Staaten einigen sich auf strengere Regeln für Abschiebungen

  • dts - 8. Dezember 2025, 13:31 Uhr
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Asylunterkunft (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

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Brüssel (dts Nachrichtenagentur) - EU-Staaten haben sich auf strengere Regeln für Abschiebungen geeinigt. Bei einem Treffen der zuständigen Minister wurde am Montag eine Einigung auf eine Verordnung erzielt, die für eine Beschleunigung und Vereinfachung der Verfahren für die Rückführung von Personen sorgen soll, die sich illegal in den Mitgliedstaaten aufhalten.

Mit der Verordnung werden EU-weite Verfahren für ihre Rückführung geschaffen, Verpflichtungen für Personen ohne Aufenthaltsrecht festgelegt und Instrumente für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten eingeführt. Außerdem wird den Mitgliedstaaten die Einrichtung von Rückführungszentren in Drittstaaten ermöglicht.

Der dänische Minister für Einwanderung und Integration, Rasmus Stoklund, sagte zu dem Beschluss, dass drei von vier irregulären Migranten, die eine Rückkehrentscheidung erhalten haben, weiterhin in der EU bleiben, anstatt in ihre Heimat zurückzukehren. "Ich bin überzeugt, dass die neuen Vorschriften erheblich dazu beitragen können, diese Zahlen zu verbessern." Er hob hervor, dass erstmals Verpflichtungen für illegal aufhältige Drittstaatsangehörige eingeführt werden und die Mitgliedstaaten ein besseres Instrumentarium erhielten, einschließlich längerer Haftzeiten und Einreiseverbote.

Die Verordnung sieht auch spezielle Maßnahmen für Personen vor, die ein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese könnten mit einem Einreiseverbot belegt werden, das die übliche Höchstdauer von zehn Jahren überschreitet oder sogar unbefristet ist. Die Mitgliedstaaten können zudem Haftstrafen verhängen, die länger als gewöhnlich vorgesehen sind. Die gegenseitige Anerkennung von Rückkehrentscheidungen ermöglicht es den Mitgliedstaaten, eine von einem anderen Mitgliedstaat erlassene Rückkehrentscheidung direkt durchzusetzen, ohne ein neues Verfahren einleiten zu müssen.

Die Einigung soll dem Rat als Grundlage für die Aufnahme von Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament dienen, um sich auf einen endgültigen Rechtstext zu einigen.

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