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Prozess gegen mutmaßliche Helferin von rechtsextremistischer Gruppe S. begonnen

  • AFP - 11. Dezember 2025, 13:45 Uhr
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Oberlandesgericht Stuttgart
Bild: AFP

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat der Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin der rechtsextremistischen Gruppe S. begonnen. Die 61-Jährige soll für den Rädelsführer Werner S. den Kontakt zu möglichen Rekruten hergestellt haben.

Vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht hat am Donnerstag der Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin der rechtsextremistischen Gruppe S. begonnen. Der 61-Jährigen wird vorgeworfen, dass sie für den Rädelsführer Werner S. den Kontakt zu möglichen Rekruten hergestellt haben soll. S. selbst und neun weitere Angeklagte sind bereits rechtskräftig zu Haftstrafen verurteilt.

Mitglieder der 2020 gegründeten Gruppe wollten dem Urteil zufolge Anschläge auf Moscheen begehen, um so einen Bürgerkrieg in Deutschland auszulösen. Sie befürchteten demnach, dass Geflüchtete und Muslime die Macht übernehmen könnten, was sie verhindern wollten. Teilweise besaßen sie illegale Schusswaffen und Munition.

Auch die nun angeklagte 61-Jährige soll rechtsextremistisch denken. Der Anklage des Generalbundesanwalts zufolge soll sie seit Juli 2019 mit S. Kontakt gehabt haben. Dieser suchte damals im Internet nach Gleichgesinnten, die sich mit ihm zusammentun wollten, um Gewalttaten mit Schusswaffen zu begehen.

Die Angeklagte soll davon gewusst und die Idee befürwortet haben. Zwischen Ende Juli 2019 und dem Frühling 2020 vermittelte sie S. der Anklage zufolge den Kontakt zu vielen möglicherweise geeigneten Rekruten, vor allem indem sie diese in gemeinsame Chatgruppen aufnahm.

S. habe die Menschen genauer überprüft. Schließlich gründete er im Februar 2020 bei einem Treffen im nordrhein-westfälischen Minden mit sechs Komplizen die Gruppe. Bereits wenige Tage nach dem Gründungstreffen wurden Mitglieder und mehrere Unterstützer festgenommen. Ein Teilnehmer des Treffens hatte die Polizei informiert.

Für den Prozess gegen die nun angeklagte Frau setzte das Gericht zahlreiche Verhandlungstage an. Der genaue Vorwurf lautet Beihilfe zur rädelsführerschaftlichen Gründung einer terroristischen Vereinigung. Wann ein Urteil im Fall der 61-Jährigen fällt, ist noch nicht bekannt.

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