Politik

Frühstartrente und Reform der privaten Vorsorge: Kabinett geht dritte Säule an

  • AFP - 16. Dezember 2025, 16:14 Uhr
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Nach dem ersten Reformpaket für die gesetzliche Rente will die Regierungskoalition nun die private Vorsorge stärken. Das Kabinett soll morgen einen Entwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für die Frühstartrente beschließen.

Nach dem ersten Reformpaket für die gesetzliche Rente will die Regierungskoalition nun die private Vorsorge stärken. Wie am Dienstag aus dem Bundesfinanzministerium bekannt wurde, soll das Kabinett in seiner Sitzung am Mittwoch einen Entwurf zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte für die sogenannte Frühstartrente beschließen, mit der junge Menschen ein Startkapital erhalten sollen. Das ist ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge - also Kapitalanlagen zum Zweck der Vorsorge für später - sei derzeit "zu kompliziert" und werde folglich "zu wenig genutzt", heißt es in einem Papier aus dem Ministerium von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD). Daher solle sie reformiert und "dadurch deutlich einfacher, günstiger und flexibler werden".

Bei der Stärkung der privaten Vorsorge ist laut Ministerium die Einführung eines Standardprodukts mit einem Kostendeckel bei 1,5 Prozent geplant. Die Abschluss- und Vertriebskosten sollen dabei auf die gesamte Vertragslaufzeit verteilt werden.

Außerdem will die Regierung die starre Grundzulage abschaffen und eine proportionale Zulage einführen. Für jeden eingezahlten Euro bis 1200 Euro wird es zukünftig einen staatlichen Zuschuss von 30 Cent als Grundzulage geben, ab 2029 sollen es 35 Cent sein. Für weitere bis zu 600 Euro sind es 20 Cent pro Euro.

Bei der geplanten Frühstartrente ist vorgesehen, dass Kinder und Jugendliche vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro vom Staat für die Anlage in einem Altersvorsorgedepot erhalten. Beide Vorhaben sollen zum Januar 2027 an den Start gehen, wobei Auszahlungen für den Jahrgang 2020 rückwirkend zum 1. Januar 2026 erfolgen sollen.

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