Frankreichs Nationalversammlung hat die Aussetzung der umstrittenen Rentenreform bis Januar 2028 endgültig verabschiedet. Die Abgeordneten votierten am Dienstag mit 247 zu 232 Stimmen für den Haushalt der Sozialversicherung, in den das Aufschieben der Rentenreform integriert wurde. Damit bleibt die geplante Heraufsetzung des Rentenalters von 62 auf 64 Jahre vorerst bei 62 Jahren und neun Monaten eingefroren. Die Kosten dafür werden allein für das kommende Jahr auf 300 Millionen Euro geschätzt.Â
Über den davon unabhängigen Haushalt der Regierung soll am Freitag ein Vermittlungsausschuss verhandeln. Sollte sich im Parlament keine Mehrheit finden, kann der Haushalt des laufenden Jahres per Sondergesetz auf das kommende Jahr übertragen und später angepasst werden. Dies war beim vergangenen Jahreswechsel bereits der Fall gewesen.Â
Die Regierung unter Premierminister Sébastien Lecornu hatte sich verpflichtet, auf ein legales, aber umstrittenes Verfahren zu verzichten, mit dem sich der Haushalt ohne abschließende Abstimmung verabschieden ließe. Im Streit um den Haushalt sind in Frankreich bereits zwei Regierungschefs gestürzt worden. Lecornu hatte aus demselben Grund seinen Rücktritt eingereicht, wurde dann aber erneut von Präsident Emmanuel Macron ernannt.Â
Lecornu hatte den Sozialisten zugestanden, die Rentenreform auszusetzen, um eine monatelange Regierungskrise zu beenden. Sie galt als Macrons wichtigste Reform.
Nach Angaben von Gesundheitsministerin Stéphanie Rist sieht der Sozialhaushalt ein Defizit von 19,4 Milliarden Euro im kommenden Jahr vor. Der Regierungsentwurf war von einem Defizit von 17,6 Milliarden Euro ausgegangen. Im laufenden Jahr wird mit einem Defizit der Sozialversicherung in Höhe von 23 Milliarden Euro gerechnet.Â
Politik
Frankreichs Nationalversammlung verabschiedet Aussetzung der Rentenreform
- AFP - 16. Dezember 2025, 18:47 Uhr
Frankreichs Nationalversammlung hat die Aussetzung der umstrittenen Rentenreform bis Januar 2028 endgültig verabschiedet. Die Abgeordneten votierten mit 247 zu 232 Stimmen für den Haushalt der Sozialversicherung, in den das Aufschieben der Rentenreform integriert wurde.
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