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Attacke auf Rüstungsfirma in Ulm: Anklage gegen fünf Tatverdächtige

  • AFP - 22. Januar 2026, 13:18 Uhr
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Justitia
Bild: AFP

Nach dem Angriff auf eine Rüstungsfirma in Ulm hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart drei Frauen und zwei Männer angeklagt. Sie sollen zahlreiche elektronische Geräte zerstört haben. Es handelt sich mutmaßlich um propalästinensische Aktivisten.

Vier Monate nach einem Angriff auf ein Rüstungsunternehmen in Ulm hat die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart fünf Tatverdächtige angeklagt. Die drei Frauen und zwei Männer sollen zahlreiche elektronische Geräte zerstört haben, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Es handelt sich mutmaßlich um propalästinensische Aktivisten; sie sollen den Angaben zufolge zur Gruppe Palestine Action gehören.

Am 8. September sollen sie in Ulm zusammen mit mindestens sechs weiteren Tätern das Rüstungsunternehmen Elbit Systems Deutschland, eine deutsche Tochterfirma des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems, attackiert haben. Über ein Seitenfenster seien sie eingestiegen, führte die Staatsanwaltschaft aus. 

Mit Werkzeugen hätten sie auf Bildschirme, Computer und Telefone eingeschlagen, außerdem auf ein Waschbecken und Toiletten. In einem technischen Labor hätten sie sensible Messeinrichtungen und elektronische Geräte zerstört. Noch unbekannte Beteiligte hätten Glasflächen und Fassade des Eingangsbereichs mit Werkzeugen und roter Farbe beschädigt. Es sei ein hoher Sachschaden von rund einer Million Euro entstanden.

Bei den Angeschuldigten handelt es sich um irische, britische, spanische und deutsche Staatsangehörige. Sie sollen aus Berlin angereist sein und eine Ferienwohnung in der Nähe von Ulm bezogen haben. Dort hätten sie vor der Tat Bekennervideos für die sozialen Netzwerke gedreht, erklärte die Behörde.

Die fünf Verdächtigen waren noch am Tatort festgenommen worden. Sie kamen in Untersuchungshaft. Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihnen die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, gemeinschaftliche Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch sowie das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Über die Zulassung der Anklage entscheidet das Landgericht Stuttgart.

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