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Israelisches Parlament billigt Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" 

  • AFP - 30. März 2026, 23:16 Uhr
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Die Knesset in Jerusalem
Bild: AFP

Das israelische Parlament hat am Montag ein umstrittenes Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte 'Terroristen' gebilligt. Bei der dritten und abschließenden Lesung stimmten 62 Knesset-Abgeordnete für das Vorhaben, 48 sprachen sich dagegen aus.

Das israelische Parlament hat ein umstrittenes Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" gebilligt. Bei der dritten und abschließenden Lesung stimmten am Montag 62 Knesset-Abgeordnete für das von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit eingebrachte Vorhaben, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, 48 sprachen sich dagegen aus. Das Gesetz sieht die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Straftäter vor, die Israelis aus "terroristischen" Motiven töten - nicht aber für Israelis, die einen Palästinenser töten.

Bei der Abstimmung gab es zudem eine Enthaltung; die restlichen neun von insgesamt 120 Abgeordneten waren nicht zugegen.

Laut dem Gesetzestext droht künftig jedem die Todesstrafe oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, "der absichtlich den Tod einer Person herbeiführt mit dem Ziel, einem israelischen Staatsbürger oder Einwohner zu schaden, aus der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu beenden". 

Von einem Militärgericht im besetzten Westjordanland verurteilte Palästinenser müssen nun obligatorisch mit der Todesstrafe rechnen, wenn sie wegen vorsätzlicher und als "Terrortat" eingestufter tödlicher Anschläge schuldig befunden wurden. Die Todesstrafe soll künftig bis zu 90 Tage nach der Verurteilung vollstreckt werden, möglich sein soll auch eine Vertagung um bis zu 180 Tage. Das Strafmaß kann dem Entwurf zufolge unter "besonderen Umständen" auf lebenslange Haft abgemildert werden.

Bereits im Vorfeld hatten Aktivisten angekündigt, das Gesetz juristisch anzufechten. Die israelische Menschenrechtsorganisation Vereinigung für Bürgerrechte in Israel teilte kurz nach der Verabschiedung des Gesetzes mit, dass sie beim Obersten Gerichtshof des Landes Klage dagegen eingereicht habe. 

Die Palästinenserbehörde verurteilte das Gesetz im Onlinedienst X als "Verbrechen und gefährliche Eskalation". Das "israelische Kolonialsystem" versuche dadurch, "außergerichtliche Tötungen zu legitimieren, indem man ihnen einen legalen Anschein verleiht". Die islamistische Palästinenserorganisation Hamas - deren erklärtes Ziel die Vernichtung Israels ist - bezeichnete das Gesetz als Ausdruck des "blutigen Wesens der Besatzung", deren Politik auf "Tötung und Terrorismus" fuße.

Die Todesstrafe ist bislang in Israel faktisch ausgesetzt, auch wenn sie theoretisch für einige Verbrechen verhängt werden kann. Zuletzt wurde 1962 der NS-Verbrecher Adolf Eichmann hingerichtet, einer der Hauptorganisatoren der Deportation europäischer Juden in die NS-Vernichtungslager. 

UN-Rechtsexperten hatten im Februar vor der Verabschiedung des Gesetzentwurfs gewarnt. Gerichten würde damit die Möglichkeit genommen, mildernde Umstände zu  berücksichtigen und ihr Urteil von der Schwere der Schuld abhängig zu machen, erklärten sie.

Auch die Bundesregierung äußerte sich besorgt. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amts bekräftigte die "klare Ablehnung" der Pläne und verwies auf eine gemeinsame Erklärung von Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) und seinen Kollegen aus Frankreich, Italien und Großbritannien. In ihrer Stellungnahme hatten die vier Außenminister am Sonntag erklärt, besonders beunruhigend sei der "faktisch diskriminierende Charakter" des Gesetzentwurfs.

Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, bezeichnete die Verabschiedung des Gesetzes als "schwerwiegenden Rückschritt". Sollte es in Kraft treten, würde dies "eine weitere Abkehr Israels von dem Wertesystem bedeuten, dem es sich seit jeher verschrieben hat", erklärte Berset. Die Todesstrafe sei "mit den heutigen Menschenrechtsstandards unvereinbar", darüber hinaus sei "jede Anwendung, die diskriminierenden Charakter hat, in einem Rechtsstaat inakzeptabel".

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