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Frankreich kommt der Abschaffung der "Ehepflicht" näher

  • AFP - 9. April 2026, 14:46 Uhr
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Hochzeitspaar in Paris
Bild: AFP

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Frankreich ist der Abschaffung der sogenannten Ehepflicht einen Schritt näher gekommen. Der Senat verabschiedete am Donnerstag einen Gesetzentwurf, der festhält, dass die Ehe "keine Verpflichtung zu sexuellen Beziehungen" beinhaltet. "Die Ehe ist ein Versprechen von Teilhabe, Liebe und Respekt. Aber sie bedeutet niemals ein Zugangsrecht (zu sexuellen Beziehungen)", sagte die beigeordnete Gleichstellungsministerin Aurore Bergé. 

Die zweite Kammer des Parlaments verabschiedete den Text mit 209 zu 2 Stimmen. Die konservativen Abgeordneten enthielten sich. Da die Senatoren den von der Nationalversammlung bereits verabschiedeten Text leicht abgeändert hatten, muss der Gesetzentwurf noch durch einen Vermittlungsausschuss mit Vertretern beider Kammern. Erst dann kann er endgültig verabschiedet werden. 

Der Text solle künftig von Bürgermeistern bei Eheschließungen verlesen werden, um sexuelle Gewalt zu verhindern, forderte der Mitte-Rechts-Abgeordnete Paul Christophe. 

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte Frankreich im vergangenen Jahr verurteilt, weil die französische Justiz einer Frau bei einer Scheidung die Schuld zugesprochen hatte, weil sie Sex mit ihrem Mann verweigert hatte. 

Das Menschenrechtsgericht prangerte das Festhalten an einer "ehelichen Pflicht" an, die zwar nicht ausdrücklich im französischen Gesetz steht, aber von manchen Richtern angenommen wird. Die Existenz einer "ehelichen Pflicht" stehe im Widerspruch zur sexuellen Freiheit und zum Recht auf den eigenen Körper, hieß es in der Urteilsbegründung. 

Der Gesetzentwurf hält daher auch fest, dass im Scheidungsfall niemandem die Schuld zugesprochen werden könne, weil er oder sie Sex mit dem Ehepartner verweigert habe. 

In Frankreich gibt es anders als in Deutschland noch das Schuldprinzip bei Scheidungen, es wird aber immer seltener genutzt. In Deutschland wurde dies durch das Zerrüttungsprinzip abgelöst. 

In Frankreich hat das höchste Berufungsgericht erst 1990 den Tatbestand der Vergewaltigung zwischen Ehegatten anerkannt. Seit 2006 steht dies im Strafgesetzbuch. 

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