Politik

Warkens Reformpläne im Kreuzfeuer: Sozial- und Ärzteverbände fordern Änderungen

  • AFP - 20. April 2026, 10:13 Uhr
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Ministerin Warken
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Die Pläne von Gesundheitsministerin Warken (CDU) für eine Reform der Krankenkassen stoßen auf breiten Widerstand. Sozialverbände und Vertreter der Ärzteschaft fordern Änderungen.

Die Pläne von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) für eine Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stoßen auf breiten Widerstand. Vor einer für den Montag geplanten Anhörung im Gesundheitsministerium forderten Sozialverbände und Vertreter der Ärzteschaft Änderungen an Warkens Plänen. Die Sozialverbände beklagten eine übermäßige Belastung der Versicherten etwa durch die Begrenzung der Familienmitversicherung, die erhöhte Zuzahlungen zu Medikamenten und die Kürzungen beim Krankengeld.

Die Vorsitzende des Sozialverbands Deutschland (SoVD), Michaela Engelmeier, kritisierte die Vorlage als "höchst unsolidarisch". Sie werde "die Diskussion um die Mehrklassensystemversorgung nur noch mehr befeuern", sagte Engelmeier der "Rheinischen Post". "Dem Gesetzentwurf fehlt die Balance, denn immerhin haben die GKV-Versicherten immer geliefert und jahrelange Beitragserhöhungen ertragen."

Der Deutsche Caritasverband wies Warkens Plan für eine Begrenzung der Familienmitversicherung zurück. "Die Einschränkung der Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartner führt zu familienpolitischen Härten und zu bürokratischem Aufwand", kritisierte Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa. Die geplante Erhöhung von Zuzahlungen werde Haushalte im Niedrigeinkommensbereich stark belasten: "Wenn künftig für Medikamente oder Krankenhausaufenthalt deutlich höhere Zuzahlung geleistet werden müssen, führt das zu einer sozialen Schieflage."

Ministerin Warken hatte am Donnerstag ihren Gesetzentwurf für eine umfassende GKV-Reform vorgelegt. Sie verfolgt das Ziel, im kommenden Jahr 20 Milliarden Euro einzusparen. Der Entwurf soll bereits am Mittwoch kommender Woche vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Am Montag findet eine Verbändeanhörung in Warkens Ministerium statt: Verbände aus dem Gesundheits- und Sozialbereich können dort ihre Bewertung der Pläne vorbringen.

Der Präsident der Bundesärztekammer, Klaus Reinhardt, kritisierte das Eiltempo des Ministeriums. Es sei eine "Zumutung, dass den Beteiligten lediglich vier Tage Zeit über ein Wochenende gegeben wird, um ein über 150 Seiten starkes Gesetz mit solch grundlegenden Einschnitten und Veränderungen zu prüfen und zu bewerten", erklärte er.

Reinhardt kritisierte insbesondere, dass Warkens Reformplan daran festhalte, die milliardenschweren Kosten für die Versicherung von Grundsicherungsempfangenden weiter aus den GKV-Beiträgen zu finanzieren und nicht aus Steuermitteln. Dies sei ein "Mangel an Wertschätzung für die Versicherten und die im Gesundheitswesen Tätigen, die diese Solidarmaßnahme durch Einsparungen, Honorarkürzungen und Leistungsverdichtung tragen müssen".

Auch die Ärztevereinigung Marburger Bund forderte eine gründliche Überarbeitung der Pläne. Wer die Beiträge tatsächlich stabilisieren wolle, müsse "endlich auch versicherungsfremde Leistungen vollständig aus Steuermitteln finanzieren", forderte die Vorsitzende Susanne Johna.

Allein bei den Kosten für die Versorgung von Bürgergeldbeziehenden und deren Familienangehörigen entstünden den Krankenkassen jährlich Defizite in Höhe von gut zehn Milliarden Euro, die einseitig aus Beitragsmitteln der gesetzlichen Krankenversicherung getragen würden. "Solche Ungleichgewichte werden im vorliegenden Entwurf weitgehend ausgeblendet", kritisierte der Marburger Bund.

Um die Kosten der defizitären GKV zu senken, plant Ministerin Warken dem Gesetzentwurf zufolge eine Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung für Ehepartner und höhere Zuzahlungen für Medikamente. Zudem sollen sich insgesamt die Zuwächse von Preisen und Arztvergütungen an der Entwicklung der Einnahmen der Krankenkassen orientieren.

Die Beitragsbemessungsgrenze soll nach den Plänen Warkens neben der normalen Anhebung 2027 einmalig um 300 Euro steigen. Gutverdienende Beschäftigte müssten damit auf einen größeren Teil ihrer Lohneinkünfte Krankenkassenbeiträge zahlen. Auch für die Arbeitgeber würden sich die Sozialbeiträge dadurch erhöhen. 

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