Die Genehmigung der EU-Kommission für Milliardenhilfen des Bundes für die Lufthansa in der Corona-Pandemie ist nichtig. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies damit die Lufthansa ab, die gegen ein entsprechendes Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts vorgegangen war. Die EU-Kommission beging demnach Fehler bei der Prüfung der staatlichen Hilfen. (Az. C-457/23 P)
Der EuGH gab mit seinem Urteil den Lufthansa-Konkurrenten Ryanair und Condor recht. Die Lufthansa hatte 2020 ein staatliches Hilfspaket in Gesamthöhe von neun Milliarden Euro erhalten - die Entscheidung betrifft einen Teil in Höhe von sechs Milliarden Euro. Die EU-Kommission stufte diese Unterstützung als mit dem Binnenmarkt vereinbare staatliche Beihilfe ein, ohne ein förmliches Prüfverfahren zu eröffnen. Sie argumentierte mit einer "beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben", die in einem "befristeten Rahmen" staatliche Beihilfen erlaubt.
Das EU-Gericht erklärte den Beschluss der Kommission im Mai 2023 für nichtig. Dem schloss sich jetzt der EuGH an. Er erklärte, für die Nichtigerklärung reiche ein Fehler der EU-Kommission aus. Der EuGH verwies in seinem Urteil auf eine in Aktien umwandelbare staatliche Beteiligung an der Lufthansa: Hier habe die Kommission die Modalitäten der Festsetzung des Aktienpreises akzeptiert. Damit habe Brüssel gegen den befristeten Rahmen verstoßen.Â
Die EU-Kommission will neu entscheiden: Die Lufthansa verwies am Donnerstag auf die seit 2024 dazu laufende Untersuchung der Kommission, "die nun das Urteil des EuGH berücksichtigen kann". "Wir werden den weiteren Prozess konstruktiv begleiten und stehen in engem Austausch mit allen beteiligten Institutionen", erklärte die Fluggesellschaft.Â
Wirtschaft
Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig
- AFP - 23. April 2026, 10:42 Uhr
Die Genehmigung der EU-Kommission für Milliardenhilfen für die Lufthansa in der Corona-Pandemie ist nichtig. Das entschied der Europäische Gerichtshof und wies damit die Lufthansa ab, die gegen ein erstinstanzliches Urteil vorgegangen war.
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