Der Betreiber einer Coronateststelle aus Dortmund muss einem Gerichtsbeschluss zufolge fast 600.000 Euro aus Testvergütungen zurückzahlen. Der Betreiber habe seine Dokumentationspflichten nicht vollständig erfüllt, teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster am Dienstag mit. Die Zulassung der Berufung gegen ein erstinstanzliches Urteil lehnte das OVG damit ab.
Der Betreiber hatte demnach während der Pandemie Coronatests vorgenommen und zwischen November 2021 und November 2022 mehr als eine halbe Million Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) erhalten. Später stellte das Gesundheitsamt Auffälligkeiten bei den gemeldeten Testzahlen und eine ungewöhnlich niedrige Quote positiver Testergebnisse fest.
Auf Nachfrage habe der Kläger die erforderlichen Testdokumentationen nicht vorlegen können. Nach seinen Angaben seien diese bei einem Autobrand und einem Diebstahl verloren gegangen.
Daher forderte die KVWL die bereits gezahlten Vergütungen zurück. Zudem verweigerte sie weitere knapp elftausend Euro für einen noch offenen Abrechnungsmonat. Dagegen klagte der Betreiber, unterlag jedoch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.Â
Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Rückforderung der KVWL nun. Maßgeblich sei, dass der Betreiber seine Dokumentationspflichten nicht erfüllt habe. Dazu gehöre es, die Dokumentation aufzubewahren und der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen. Ob ihn daran ein Verschulden treffe, spiele keine Rolle. Der Beschluss ist unanfechtbar.
Brennpunkte
Gericht bestätigt Rückforderung von fast 600.000 Euro aus Coronatestbetrieb
- AFP - 28. April 2026, 12:47 Uhr
Der Betreiber einer Coronateststelle aus Dortmund muss einem Gerichtsbeschluss zufolge fast 600.000 Euro aus Testvergütungen zurückzahlen. Dies teilte das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster mit.
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