Wirtschaft

"Mogelpackung": Verbraucherschützer gewinnen gegen Milka-Hersteller

  • AFP - 13. Mai 2026, 11:25 Uhr
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Darstellung der Justitia
Bild: AFP

Im Verfahren zur versteckten Preiserhöhung bei der Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage gegen den Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen entschied, die Füllmengenreduzierung m sei eine 'relative Mogelpackung'.

Im Verfahren zur versteckten Preiserhöhung bei der Milka-Schokolade hat die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage gegen den Hersteller Mondelez gewonnen. Das Landgericht Bremen entschied, die Füllmengenreduzierung von 100 auf 90 Gramm sei eine "relative Mogelpackung und somit eine Irreführung des Verbrauchers", wie es am Mittwoch mitteilte. Um diese Irreführung auszuräumen, "hätte es eines Hinweises auf der Verpackung bedurft". 

Mondelez machte die Tafel Milka Alpenmilch zu Beginn des Jahres 2025 dünner und gleichzeitig teurer, der Preis stieg von 1,49 auf 1,99 Euro. Die Verbraucherzentrale Hamburg reichte Klage wegen Irreführung ein. 

Die Milka Schokolade war von Verbraucherinnen und Verbrauchern Anfang dieses Jahres mit überwältigender Mehrheit zur "Mogelpackung" des Jahres 2025 gewählt worden. In den vorangegangenen Monaten waren bereits hunderte Beschwerden zu der versteckten Preiserhöhung bei der Verbraucherzentrale Hamburg eingegangen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Mondelez kann binnen eines Monats Berufung einlegen. Das Unternehmen teilte am Mittwoch mit, es werde sich die Urteilsbegründung des Gerichts im Detail anschauen. "Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten." 

Die Gewichtsreduzierung der Milka-Schokolade verteidigte Mondelez: "Wir machen bei Zutaten und Herstellung unserer Produkte keine Kompromisse. Als Konsequenz daraus haben wir letztes Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka Tafeln anzupassen."

Die Verbraucherzentrale Hamburg erklärte am Mittwoch, sie freue sich über das Urteil: "Es stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserhöhungen." Aus Sicht der Verbraucherschützer habe das Urteil "Signalwirkung", erklärte Armin Valet von der Verbraucherzentrale: "Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, endlich weitere verbindliche Regelungen gegen Mogelpackungen zu schaffen."

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