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Weitere Festnahme in Zusammenhang mit Messerattacke an Berliner Holocaust-Mahnmal

  • AFP - 27. Mai 2026, 10:05 Uhr
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Festnahme von Al M. nach der Tat im Februar 2025
Bild: AFP

Im Zusammenhang mit der Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 ist ein weiterer Mann festgenommen worden. Der syrische Staatsangehörige soll den inzwischen in erster Instanz verurteilten Angreifer zu der Tat ermutigt haben.

Im Zusammenhang mit der Messerattacke am Berliner Holocaust-Mahnmal im Februar 2025 ist ein weiterer Mann festgenommen worden. Der syrische Staatsangehörige Khalaf A. soll den inzwischen in erster Instanz verurteilten Angreifer Wassim Al M. zu der Tat ermutigt haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Der zur Tatzeit 19-Jährige hatte laut Urteil des Berliner Kammergerichts einen spanischen Touristen mit einem Messer schwer am Hals verletzt.

Das Opfer überlebte nur knapp. Der Angreifer Al M., ein Anhänger der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS), wurde im März wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und versuchter Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen.

Dem Kammergericht zufolge hatte er sich spätestens seit 2024 im Internet im Sinn des IS radikalisiert und wollte "Ungläubige" töten. Er habe gezielt Israelis oder Menschen jüdischen Glaubens angreifen wollen. Am 21. Februar 2025 packte er demnach den Spanier von hinten und fügte ihm eine 14 Zentimeter lange, klaffende Wunde zu. Der Mann habe nur gerettet werden können, weil wichtige Adern um Millimeter verfehlt worden seien. 

Der Syrer, der als minderjähriger Flüchtling nach Deutschland gekommen war, wurde zu 13 Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Am Mittwoch wurde nun der zweite Mann in Berlin durch Beamte des Landeskriminalamts festgenommen. Er soll den Nachmittag vor der Tat mit dem späteren Angreifer verbracht haben, wie die Bundesanwaltschaft ausführte. Er habe ihn zu der Tat ermutigt und sei der Beihilfe zum versuchten Mord und zur gefährlichen Körperverletzung dringend verdächtig.

Der Beschuldigte sollte noch am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der über die Untersuchungshaft entscheidet.

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