Die wegen Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, wie er am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. E. war Ende Mai 2023 zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden, die Untersuchungshaft wurde angerechnet. (Az. StB 24/26)
Zwei Drittel der Strafe sind inzwischen verbüßt. Das OLG holte ein psychologisches Gutachten ein, das E. eine günstige Prognose bescheinigte. Sie habe sich von ihrer früheren Gewaltbereitschaft glaubhaft losgesagt, im Strafvollzug ordnungsgemäß geführt und eine tragfähige Zukunftsperspektive. Der Rest der Freiheitsstrafe wurde darum nach BGH-Angaben im März zur Bewährung ausgesetzt. Dagegen legte der Generalbundesanwalt Beschwerde beim BGH ein. Diese hatte aber nun keinen Erfolg.
Dem Dresdner Urteil zufolge hatte E. sich spätestens im Jahr 2018 einer linksextremistischen kriminellen Gruppe angeschlossen. In den Jahren 2019 und 2020 war sie in Sachsen und Thüringen an drei Überfällen auf Mitglieder der rechtsradikalen Szene und einem Angriff auf einen Kanalarbeiter beteiligt, den die Gruppe irrtümlicherweise als Neonazi identifizierte. Die Opfer wurden teils schwer verletzt.
Zudem versuchte sie, in einem Baumarkt zwei Hämmer zu stehlen, und stieß den Ladendetektiv in den Bauch. Neben der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und vierfacher gefährlicher Körperverletzung wurde E. darum auch des Diebstahls mit Waffen schuldig gesprochen. Das Oberlandesgericht hatte festgestellt, dass sie aufgrund ihres Engagements und ihrer Persönlichkeit eine "herausgehobene Stellung" in der Gruppe inne hatte. Der BGH bestätigte das Urteil gegen sie im März 2025.
Politik
Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig auf Bewährung frei
- AFP - 27. Mai 2026, 13:51 Uhr
Die wegen Überfällen auf tatsächliche und vermeintliche Neonazis verurteilte Linksextremistin Lina E. kommt vorzeitig auf Bewährung frei. Der Bundesgerichtshof bestätigte die entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden.
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