Politik

Linke kritisiert Vorstoß zu Einbezug von Eigenheim bei Pflegekosten scharf

  • AFP - 28. Mai 2026, 12:58 Uhr
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Linken-Ko-Chef Sören Pellmann
Bild: AFP

Die Linkspartei hat den Vorstoß aus der Union scharf kritisiert, das Eigenheim zur Eigenbeteiligung an Pflegekosten heranzuziehen. Sozialversicherungen seien dazu da, im Versicherungsfall zu zahlen - 'unabhängig von der Bedürftigkeit'.

Die Linkspartei hat den Vorstoß aus der Union scharf kritisiert, das Eigenheim zur Eigenbeteiligung an Pflegekosten heranzuziehen. "Dass die Linke nun auch noch die Partei ist, die kleine Erbschaften wie Omas kleines Häuschen vor der CDU schützen muss, zeigt, dass in dieser Debatte etwas nicht stimmt", sagte Fraktionschef Sören Pellmann am Donnerstag AFP. Sozialversicherungen seien dazu da, im Versicherungsfall zu zahlen - "unabhängig von der Bedürftigkeit".

Pellmann bezog sich auf Äußerungen von Unionsfraktionsvize Albert Stegemann (CDU). Er hatte der "Bild" gesagt, ein "Erbenschutzprogramm auf Kosten der Allgemeinheit" könne es nicht geben. "Wer Vermögen besitzt, muss zunächst eigenes Vermögen einsetzen, auch das Eigenheim, bevor die Gemeinschaft zahlt", sagte er.

Stegemann gehe es nicht um Gerechtigkeit beim Erben, sondern er wolle "die Legitimation der Pflegeversicherung ad absurdum führen", kritisierte Pellmann. "Wer medizinischen Behandlungsbedarf hat, dem verweigert die Krankenkasse ja auch nicht die Herz-OP mit dem Verweis, dass er dafür erst sein Haus verkaufen muss." Nötig sei stattdessen eine gerechte Reform der Erbschaftsteuer.

Die Linke kritisiert zudem seit jeher, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Pflege abdeckt und fordert eine Pflegevollversicherung. Schon jetzt seien viele Menschen, die pflegebedürftig werden, auf Transferleistungen angewiesen, um die hohen Kosten zu decken.

Dabei prüft das Sozialamt bereits jetzt, welches verwertbare Vermögen vorliegt, bevor es zahlt. Dazu gehören auch Immobilien. In aller Regel ist das selbst bewohnte oder vom Ehepartner bewohnte Eigenheim bislang aber geschützt und gehört zum sogenannten Schonvermögen.

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