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Verfassungsschutz darf hessische AfD als Verdachtsfall beobachten

  • AFP - 3. Juni 2026, 16:43 Uhr
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Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden und wies eine Klage der AfD dagegen ab.

Der hessische Verfassungsschutz darf den Landesverband der AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten. Das entschied das Verwaltungsgericht in Wiesbaden nach Angaben vom Mittwoch und wies eine Klage der AfD dagegen ab. Es gebe genügend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, hieß es.

Das ergibt sich dem Gericht zufolge schon aus der inzwischen rechtskräftigen Einstufung der Bundes-AfD als Verdachtsfall. Es sei nicht erkennbar, dass der Landesverband sich von der Bundespartei distanziere. Das Gericht sah aber auch ausreichend landesspezifische Anhaltspunkte.

Der hessische Verfassungsschutz hatte im September 2022 angekündigt, den Landesverband der AfD mit geheimdienstlichen Mitteln zu beobachten. Dagegen ging die Partei gerichtlich vor. Eilanträge scheiterten bereits 2023 und 2025 in Wiesbaden und vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel.

Nun hatte der AfD-Landesverband mit der Klage gegen die Einstufung auch im Hauptsacheverfahren keinen Erfolg. Das Gericht entschied aber, dass die Einstufung und Beobachtung 2022 nicht öffentlich hätte gemacht werden dürfen - insoweit war die AfD erfolgreich. 

In Zukunft dürfen solche Entscheidungen des Verfassungsschutzes aber bekanntgegeben werden, weil der hessische Landtag inzwischen eine Grundlage dafür schuf. Eine Berufung gegen die Urteile ist noch möglich. Darüber würde der Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

Für die hessische AfD kündigten deren Landesvorsitzende Andreas Lichert und Robert Lambrou bereits an, das Urteil prüfen zu wollen und sich weitere Rechtsmittel vorzubehalten. Die Einstufung als Verdachtsfall sei aus ihrer Sicht "politisch motiviert".

Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) erklärte nach den Urteilen: "Der Verfassungsschutz handelt auf der Grundlage des geltenden Rechts." Er sei "nicht einer politischen Richtung und weder Regierung noch Opposition verpflichtet". Für seine Arbeit gelte "allein ein Maßstab - dieser ist unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung".

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