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Aufrufe zu Anschlägen auf Politiker: Drei Jahre Haft für Angeklagten

  • AFP - 19. Juni 2026, 14:22 Uhr
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Hand mit Waage
Bild: AFP

Im Prozess um die Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern ist ein 50-Jähriger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Im Prozess um die Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern ist ein 50-Jähriger vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach den Angeklagten am Freitag unter anderem wegen Terrorismusfinanzierung, der Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat sowie der Anleitung zur verbotenen Herstellung von Molotowcocktails und Sprengvorrichtungen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Laut Urteil darf er zudem drei Jahre lang keine öffentlichen Ämter bekleiden. Das OLG sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen Mai und November 2025 eine anonyme Plattform im sogenannten Darknet betrieb, wo er zu Anschlägen auf Menschen des öffentlichen Lebens, Politiker und Amtsträger aufrief.

Er habe unter anderem Namenslisten, von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile und Anleitungen zum Bau von Sprengsätzen veröffentlicht. Nach früheren Angaben standen unter anderem die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihr Nachfolger, Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), auf der Liste.

Laut Bundesanwaltschaft forderte der Beschuldigte zudem Spenden in Kryptowährung ein, die dann als "Kopfgeld" für die Tötung der Zielpersonen ausgelobt werden sollten. Zu solchen Spendenzahlungen kam es dem Gericht zufolge aber nicht. Die Plattform enthielt auch noch weitere Informationen mit sensiblen personenbezogenen Daten potenzieller Opfer.

Mit dem Aufruf zu Anschlägen beabsichtigte der deutsch-polnische Staatsangehörige laut Generalbundesanwalt, die freiheitlich-demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland zu destabilisieren. Der Angeklagte räumte im Prozess demnach die Einrichtung und den Betrieb der Darknet-Seite ein.

Der Vertreter der Bundesanwaltschaft forderte in seinem Schlussvortrag fünf Jahre Haft. Die Verteidigung beantragte Freispruch für ihren Mandanten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte sowie die Bundesanwaltschaft können dagegen Revision zum Bundesgerichtshof einlegen.

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