Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es am Dienstag (10.00 Uhr) um den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde, obwohl die zuständige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) eine Erhöhung empfahl. Sie sehen die Rundfunkfreiheit verletzt. (Az. 1 BvR 2524/24 und 1 BvR 2525/24)
Der Beitrag von aktuell 18,36 Euro monatlich wird pro Haushalt gezahlt und finanziert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Normalerweise folgen die Länder der KEF-Empfehlung, eine Abweichung ist nur im Ausnahmefall möglich. Anfang dieses Jahres änderte die KEF aber ihre Empfehlung. Der Rundfunkbeitrag soll demnach erst ab 2027 steigen. Trotzdem hielten ARD und ZDF an ihren Beschwerden fest. Der Verfassungsverstoß sei nicht behoben, erklärte die ARD. Ein Urteil soll am Dienstag noch nicht fallen.
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Streit über Rundfunkbeitrag: Karlsruhe verhandelt Beschwerden von ARD und ZDF
- AFP - 23. Juni 2026, 04:01 Uhr
Am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geht es um den Rundfunkbeitrag. ARD und ZDF reichten Verfassungsbeschwerden ein, weil der Beitrag 2025 nicht erhöht wurde, obwohl die zuständige Kommission eine Erhöhung empfahl.
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