Das Landgericht im bayerischen Traunstein hat im Fall eines getöteten Arbeitskollegen die dauerhafte Unterbringung eines 52-Jährigen in der Psychiatrie angeordnet. Vom Mordvorwurf wurde der Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte.Â
Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass sich der Mann im Juni 2025 gemeinsam mit anderen Arbeitskollegen in einer Werkswohnung in Neuötting aufhielt. Einen von ihnen griff der 52-Jährige demnach unvermittelt mit einem Messer an. Dabei stach er ihm  nach den Feststellungen der Ermittler mehrfach in den Hals, die Schulter und in die Brust. Insgesamt erlitt das Opfer über 90 Stichverletzungen. Der Mann verblutete im Badezimmer.Â
Ursprünglich hatte die Staatanwaltschaft dem 52-Jährigen Mord vorgeworfen. Im Prozess kamen aber Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten auf. Die Staatsanwaltschaft plädierte schließlich auf einen Freispruch und die dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie. Dieser Ansicht schloss sich das Gericht an, der Mann gilt als schuldunfähig.
Brennpunkte
Dauerhafte Unterbringung in Psychiatrie für Tötung von Arbeitskollegen in Bayern
- AFP - 23. Juni 2026, 15:25 Uhr
Das Landgericht im bayerischen Traunstein hat gegen einen 52-Jährigen im Falle eines geöteten Arbeitskollegen die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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