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USA greifen Ziele im Iran als Vergeltung für Angriff auf Frachter an

  • AFP - 26. Juni 2026, 23:03 Uhr
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Frachter im Golf von Oman
Bild: AFP

Nach einem Angriff auf ein Frachtschiff haben die USA nach Armeeangaben als Vergeltung Ziele im Iran angegriffen. Bei den Angriffen seien iranische Raketen- und Drohnenlager sowie Radaranlagen an der Küste ins Visier genommen worden, teilte die US-Armee mit.

Nach einem Angriff auf ein Frachtschiff haben die USA nach Armeeangaben als Vergeltung Ziele im Iran angegriffen. Bei den Angriffen am Freitag seien iranische Raketen- und Drohnenlager sowie Radaranlagen an der Küste ins Visier genommen worden, teilte das für die Golfregion zuständige US-Regionalkommando Centcom mit. Es handele sich um eine "kraftvolle Antwort auf den gestrigen Angriff auf ein Handelsschiff, das die Straße von Hormus durchquerte", erklärte Centcom weiter. Diese "unbegründete Aggression" sei "eindeutig" ein Verstoß gegen die Waffenruhe gewesen. 

US-Präsident Donald Trump hat dem Iran zuvor erneute Angriffe auf Schiffe in der Straße von Hormus vorgeworfen. Das sei eine "dumme Verletzung unserer Waffenruhe-Vereinbarung", schrieb Trump in seinem Onlinedienst Truth Social. Die Iraner hätten mehrere Kampfdrohnen gegen Schiffe eingesetzt, von denen eine das Oberdeck eines "großen und sehr teuren" Frachtschiffs getroffen habe, fügte er hinzu. Drei weitere Drohnen hätten abgeschossen werden können.

Die Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO) hatte am Donnerstag von einem Angriff auf einen Frachter im Golf von Oman berichtet. Dadurch sei die Evakuierung von rund 11.000 Seeleuten zum Erliegen gekommen, die auf Schiffen in der Straße von Hormus festsitzen.

Der Iran hatte die für den Welthandel wichtige Straße von Hormus kurz nach Beginn der Angriffe der USA und Israels ab Anfang März blockiert. In der vergangenen Woche vereinbarten Washington und Teheran ein Rahmenabkommen zur Beendigung der Kampfhandlungen und einer Wiedereröffnung der Meerenge. Derzeit laufen Verhandlungen, die binnen 60 Tagen zum Abschluss einer endgültigen Vereinbarung führen sollen.

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