Das Sendeverbot für den russischen Staatssender RT in Deutschland ist rechtmäßig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Dienstag. Kurz vor Russlands Überfall auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die Medienanstalt Berlin-Brandenburg einer mit russischen Staatsmedien zusammenhängenden Firma demnach zu Recht die Veranstaltung und Verbreitung des Programms untersagt, weil die Zulassung fehlte.
Die GmbH mit Sitz in Berlin wird inzwischen abgewickelt. Sie klagte gegen das Verbot und argumentierte, dass ihre sogenannte Großmuttergesellschaft TV Nowosti das Programm gestalte. Sie selbst produziere nur und liefere zu einzelnen Sendungen zu. Dieser Argumentation folgte das Gericht aber nicht, weil sich die Firma vor dem Sendestart mehrmals öffentlich anders geäußert habe.
Gegen das Urteil kann noch die Zulassung der Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg beantragt werden. Seit März 2022 ist RT in der gesamten Europäischen Union verboten.
Brennpunkte
Berliner Gericht bestätigt deutsches Sendeverbot für russischen Sender RT
- AFP - 30. Juni 2026, 17:08 Uhr
Das Sendeverbot für den russischen Staatssender RT in Deutschland ist rechtmäßig. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Inzwischen ist RT in der gesamten Europäischen Union verboten.
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