Brennpunkte

Bundespolizei soll biometrische Gesichtserkennung erhalten

  • dts - 8. Juli 2026, 12:21 Uhr
Bild vergrößern: Bundespolizei soll biometrische Gesichtserkennung erhalten
Bundespolizei (Archiv), via dts Nachrichtenagentur

.

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD wollen der Bundespolizei den biometrischen Abgleich von Live-Bildern aus Überwachungskameras ermöglichen. Das geht aus einem Änderungsantrag zum Bundespolizeigesetz hervor, über den das Magazin Politico berichtet. Das Gesetz soll am Freitag abschließend im Bundestag beraten werden.

Mit dem neuen Paragrafen 31b soll eine Befugnis zur "Biometrischen Detektion in Echtzeit" geschaffen werden. Die Bundespolizei dürfte demnach biometrische Daten bestimmter Personen in einer Datei speichern und mit Kameraaufnahmen "unmittelbar nach der Erhebung automatisiert abgleichen". Begründet wird die Regelung mit der KI-Verordnung der EU. Sie verbietet biometrische Echtzeit-Fahndung in öffentlich zugänglichen Räumen grundsätzlich, lässt aber Ausnahmen zu. Von dieser "europarechtlich eröffneten Möglichkeit" soll die Bundespolizei Gebrauch machen.

Der Einsatz soll auf besonders schwere Fälle beschränkt werden. Dazu zählen akute Gefahren für Staat oder Menschenleben. Erfasst werden sollen auch mutmaßliche Terroristen sowie die Suche nach Opfern von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung. Hinzu kommen vermisste Personen, denen eine "dringende Gefahr" für Leben oder Gesundheit droht.

Laut Entwurf muss ein Gericht die Maßnahme grundsätzlich vorab genehmigen. Die Bundespolizei muss demnach eine richterliche Anordnung beantragen, wenn sie biometrische Daten einer Person speichern und mit Echtzeit-Aufnahmen aus Kameras abgleichen will. In Eilfällen kann die Bundespolizei zunächst selbst handeln. Die richterliche Entscheidung müsse dann "unverzüglich, spätestens binnen 24 Stunden" beantragt werden.

Automatisierte Treffer sollen vor der Weiterverarbeitung grundsätzlich von zwei KI-geschulten Polizeibeamten unabhängig voneinander geprüft werden. Bestätigt sich ein Treffer nicht, dürfen die dabei erhobenen Daten nicht gespeichert werden. Die Echtzeit-Fahndung soll auf 72 Stunden befristet werden, Verlängerungen sind möglich. Das System darf laut Entwurf "ausschließlich auf in Echtzeit übertragene Bildaufnahmen" zugreifen, "der Zugriff auf gespeicherte Bildaufzeichnungen" ist unzulässig. Auch die "Verknüpfung des biometrischen Datensatzes mit weiteren Daten und Datenbanken" ist ausgeschlossen.

Weitere Meldungen

Palliativarzt wegen Patientenmorden zu Höchststrafe verurteilt

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Landgericht Berlin hat einen Palliativarzt wegen Mordes in über einem Dutzend Fällen zur Höchststrafe verurteilt. Wie von der

Mehr
Höchststrafe für Mordserie von Berliner Palliativarzt

Das Landgericht Berlin hat einen Palliativarzt wegen 15-fachen Mordes zur in Deutschland möglichen Höchststrafe verurteilt. Der 41-Jährige wurde am Mittwoch zu lebenslanger

Mehr
Nach Gewalt bei prokurdischen Protesten: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Rund ein halbes Jahr nach Ausschreitungen bei einer prokurdischen Demonstration in Dortmund haben Ermittler sieben Wohnungen durchsucht. Die Polizei identifizierte im Zusammenhang

Mehr

Top Meldungen

Urteil: Apple muss sich in der EU an strengere Regeln halten

Apple muss sich in der Europäischen Union an strengere Regeln halten. Das EU-Gericht in Luxemburg wies am Mittwoch die Klage des US-Technologiekonzerns gegen seine Einstufung als

Mehr
KI bei der Deutschen Bahn: Kiana soll Reisende künftig besser informieren

Die Deutsche Bahn will ihre Kundenkommunikation verbessern und setzt dabei auf Künstliche Intelligenz (KI). Mit dem KI-basierten Assistenzsystem Kiana ließen sich künftig

Mehr
Umfrage: Mangelndes Wissen bremst Interesse an Altersvorsorgedepot

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Das Interesse an dem für Anfang 2027 geplanten staatlich geförderten Altersvorsorgedepot ist in der deutschen Bevölkerung grundsätzlich

Mehr