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Chats über Vergewaltigung sedierter Frauen: Fünf Jahre Haft für Arzt in Berlin

  • AFP - 8. Juli 2026, 15:45 Uhr
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Darstellung von Justitia an Berliner Landgericht
Bild: AFP

Wegen Beihilfe zur schweren Vergewaltigung ist ein Arzt in Berlin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Er war dem Landgericht zufolge Mitglied in einer Chatgruppe, in der Männer sich über die Vergewaltigung sedierter Frauen austauschten.

Wegen Beihilfe zur schweren Vergewaltigung und schwerer sexueller Nötigung ist ein Arzt am Mittwoch in Berlin zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Der 32-Jährige war dem Landgericht zufolge Mitglied in einer Chatgruppe, in der acht Männer sich über die Vergewaltigung sedierter Frauen austauschten. Das Netzwerk aus überwiegend chinesischen Männern flog 2024 in Hessen auf, wo gegen einen anderen Mann ermittelt wurde.

Die Ermittlungen sorgten für Aufsehen, weil die Taten gefilmt und die Videos teilweise geteilt worden waren. Im Verlauf des Verfahrens wurde der 32 Jahre alte Mediziner als einer der Teilnehmer der Gruppenchats identifiziert, wie das Landgericht mitteilte.

Es sah als erwiesen an, dass er den anderen Männern mehrmals Ratschläge zur Sedierung von Frauen gegeben hatte. Außerdem habe er selbst seine Verlobte dreimal sexuell missbraucht, wobei sie ebenfalls sediert gewesen sei.

Diese Taten verübte er dem Urteil zufolge in den Jahren 2020 und 2021 in einem Hotelzimmer in der chinesischen Hauptstadt Peking. Andere Männer seien teilweise daran beteiligt gewesen. Bei einer Durchsuchung seien Videos davon gefunden worden.

Im Januar 2024 habe ein anderes mutmaßliches Mitglied des Netzwerks in Frankfurt am Main eine Frau vergewaltigt, führte das Gericht aus. Am Vortag habe der Arzt dem Mann konkrete Ratschläge zur Sedierung gegeben.

Der Vorsitzende Richter sprach den Angaben zufolge von gravierenden Straftaten, die "im höchsten Maße frauenfeindlich" seien. Dass Sexualstraftaten nicht nur begangen, sondern anschließend ins Internet gestellt und beklatscht worden seien, sei ein neues Phänomen.

Zugunsten des Angeklagten berücksichtigte das Gericht, dass in China über den Fall bereits ausführlich berichtet worden sei. Aus dieser Berichterstattung könne er identifiziert werden. Die persönlichen Konsequenzen des Strafverfahrens seien darum für den Arzt besonders schwer.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dagegen kann noch mit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof vorgegangen werden. Drei andere mutmaßliche Mitglieder der Chatgruppe wurden in den vergangenen Monaten bereits in Frankfurt am Main, Berlin und München zu Haftstrafen verurteilt.

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