Brennpunkte

Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht

  • AFP - 9. Juli 2026, 16:20 Uhr
Bild vergrößern: Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht
Figur von Justitia mit Waage
Bild: AFP

Im Streit um die Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung vor Gericht einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss wurde der entsprechende Beschluss ausgesetzt.

Im Streit um die Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Gericht einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss setzte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag die sofortige Vollziehung eines umstrittenen Beschlusses des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses vom März aus. (L 7 KA 11/26 KL ER)

Mit diesem Beschluss hatte das Gremium zum 1. April 2026 eine Absenkung der Vergütung für psychotherapeutische Therapiestunden um viereinhalb Prozent verfügt. Dagegen reichte die KBV Klage ein, über die noch nicht abschließend entschieden wurde. Das LSG gewährte aber nun Eilrechtsschutz mit der Folge, dass von der Honorarabsenkung kein Gebrauch gemacht werden darf, solange nicht rechtskräftig über die Klage entschieden ist.

Das Landessozialgericht sieht demnach eine Verzerrung der für die Kürzung der Vergütung zugrunde gelegten Zahlen. Diese basiere auf der Annahme, dass der für eine voll ausgelastete psychotherapeutische Praxis erzielbare Umsatz im Jahre 2026 deutlich höher liege als der Umsatz einer typischen fachärztlichen Praxis. Allerdings seien für die Fachärzte Abrechnungszahlen des Jahres 2024 zugrunde gelegt worden, für eine psychotherapeutische Praxis hingegen Zahlen für 2026.

Unabhängig davon ordnete das LSG die aufschiebende Wirkung der Klage an, weil der Erweiterte Bewertungsausschuss kein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung seines Beschlusses dargelegt habe. Wann über die Klage in der Hauptsache entschieden wird, war noch offen.

Dem regulären Bewertungsausschuss gehören jeweils drei Vertreterinnen und Vertreter der KBV sowie des Kassenspitzenverbands (GKV) an. Das Gremium prüft jährlich, ob die Bewertungshöhe der psychotherapeutischen Leistungen angemessen ist. Die GKV forderte sogar eine zehnprozentige Honorarkürzung, die KBV lehnte dies ab.

Der darauf eingeschaltete Erweiterte Bewertungsausschuss mit zusätzlich drei unparteiischen Mitgliedern beschloss dann gegen die KBV-Stimmen die geringere Kürzung. Der Verband Psychologischer Psychotherapeutinnen und Psychotherapeutinnen befürchtet durch die Kürzungen eine weitere Verschlechterung der ärztlichen Versorgung.

Weitere Meldungen

Amoklauf an Gymnasium in bayerischem Schongau: 16-Jähriger war polizeibekannt

Nach dem Amoklauf eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau ist der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Ermittlungsrichter

Mehr
13-Jährige stirbt bei Verkehrsunfall in Brandenburg - Fahrer nahm wohl Drogen

Bei einem Verkehrsunfall in Brandenburg ist eine 13-Jährige tödlich verletzt worden. Der 47 Jahre alte Fahrer und eine Achtjährige wurden schwer verletzt, wie die Polizei in

Mehr
Iran: Abschluss der Trauerfeierlichkeiten für Chamenei in Maschhad

Überschattet von neuen schweren US-Angriffen haben in der iranischen Stadt Maschhad am Donnerstag zahlreiche Menschen Abschied vom obersten iranischen Führer Ayatollah Ali

Mehr

Top Meldungen

Hitzetote: Greenpeace will bessere Finanzierung von Hitzeschutz

Hamburg (dts Nachrichtenagentur) - Angesichts der hohen Zahl an Todesfällen aufgrund der Hitzewelle Ende Juni drängt Greenpeace auf verstärkte Schutzmaßnahmen. "Wirksamer

Mehr
Betriebsrat und IG Metall machen mobil gegen drastische Sparpläne bei Volkswagen

Betriebsrat und Gewerkschaft bei Volkswagen machen mobil gegen "Brutalo-Pläne" des Vorstands: An allen VW-Standorten in Deutschland protestierten am Donnerstag

Mehr
SoVD kritisiert GKV-Gesetz als Belastungspaket

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat seine Kritik an der geplanten GKV-Reform erneuert. Das Spargesetz bleibe ein "Belastungspaket für

Mehr