Der Streit über die Zuordnung von sechs Gemeinden in Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden ist nach neuen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg weitgehend abgeschlossen. Das Gericht mit Sitz in Berlin bestätigte nach Angaben vom Freitag frühere Urteile des Verwaltungsgerichts Cottbus. Demnach sind die Voraussetzungen nicht für alle Gemeindeteile erfüllt. Die Zuordnung bringt bestimmte Pflichten für die Gemeinden mit sich.
Unter anderem müssen sie einen zweisprachigen Namen tragen und Straßenschilder auf Deutsch und Niedersorbisch beschriften. Die Sorben kamen vor rund 1500 Jahren in das Gebiet zwischen Ostsee und Erzgebirge. Sie sprechen eine slawische Sprache, die mit dem Polnischen, Tschechischen und Slowakischen verwandt ist. Heute leben noch etwa 60.000 Sorben in Sachsen und Brandenburg, vor allem in der sächsischen Ober- und der brandenburgischen Niederlausitz.
Seit 1994 gibt es in Brandenburg ein Sorben/Wenden-Gesetz, das 2014 erneuert wurde. Vor dem Oberverwaltungsgericht ging es um die Gemeinden Neuhausen/Spree, Neiße-Malxetal, Schenkendöbern, Schwielochsee, Märkische Heide und Felixsee. Das brandenburgische Kulturministerium zählte sie auf Grundlage des Gesetzes fast komplett zum  angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden.
Das Verwaltungsgericht stellte dann aber fest, dass es nicht für alle Ortsteile genügend Belege für eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition in den vergangenen 50 Jahren gebe. Nach dem teilweisen Erfolg der Klagen in Cottbus wandten sich alle Beteiligten an das Oberverwaltungsgericht und beantragten, die Berufung zuzulassen. Damit hatten sie aber nun größtenteils keinen Erfolg. Nur über den Ortsteil Gablenz der Gemeinde Neuhausen/Spree wird in der Berufung verhandelt.
Brennpunkte
Sorbisches und wendisches Siedlungsgebiet: Streit über Zuordnung beendet
- AFP - 10. Juli 2026, 14:46 Uhr
Der Streit über die Zuordnung von sechs Gemeinden in Brandenburg zum angestammten Siedlungsgebiet der Sorben und Wenden ist nach neuen Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg weitgehend abgeschlossen.
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