In einem Rechtsstreit um einen kritischen Artikel des Portals "Volksverpetzer" ist die "Ostdeutsche Allgemeine Zeitung" (OAZ) vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Dresden wies am Dienstag die Beschwerde der Ostdeutschen Verlags GmbH und eines bei ihr beschäftigten Redakteurs gegen verschiedene Äußerungen in dem im April erstmals unter der Überschrift "OAZ relativiert rechte Öko-Sekte" erschienenen Beitrags zurück.
Es sei zulässig gewesen, den Redakteur in dem Blog als "Faktenleugner", "Anthroposophie-Funktionär" und "selbsternannten Philosophen" zu bezeichnen, weil es sich dabei nicht um beweisbare Tatsachenbehauptungen, sondern um Meinungsäußerungen handle, befand das Gericht. Dies sei von der Pressefreiheit gedeckt.
Die Äußerungen enthielten demnach auch keine strafbare Beleidigung oder Schmähkritik. Auch durch weitere Behauptungen über den Redakteur werde dieser nicht in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt.
Zuvor hatte das Landgericht Dresden den von der "OAZ" beantragten Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen das Newsportal abgelehnt und dies im Wesentlichen ebenfalls mit der Meinungsfreiheit begründet. Dagegen legte der Verlag Beschwerde ein.
Der beanstandete Beitrag im "Volksverpetzer" war demnach Bestandteil einer Artikelserie, die sich insgesamt kritisch mit der publizistischen Ausrichtung der im Februar 2026 vom Verleger Holger Friedrich gegründeten "OAZ" mit Sitz in Dresden auseinandersetzte.
Es ging dabei unter anderem um das anthroposophische Milieu und die sogenannte Anastasia-Bewegung, eine Art Siedlerbewegung, deren Ideologie Experten zufolge auf Antisemitismus, Verschwörungsdenken und einem reaktionären, rassistisch-völkischen Weltbild beruht. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der brandenburgische Verfassungsschutz führen die Bewegung als Verdachtsfall.
Brennpunkte
"Ostdeutsche Allgemeine Zeitung" unterliegt in Rechtsstreit um kritischen Artikel
- AFP - 14. Juli 2026, 15:38 Uhr
Im Rechtsstreit um einen kritischen Artikel des Portals 'Volksverpetzer' ist die 'Ostdeutsche Allgemeine Zeitung' vor Gericht gescheitert. Das Oberlandesgericht Dresden wies die Beschwerde des Verlags und eines Redakteurs zurück.
Weitere Meldungen
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat der Opfer der Flut vor fünf Jahren gedacht und sieht die Katastrophe auch als Mahnung zum Handeln. "Die Flut von 2021 war eine
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - Die Infrastruktur der Deutschen Bahn gerät zunehmend ins Visier von Saboteuren. Nach einem internen Lagebild des Konzerns wurden von Januar bis
MehrBerlin (dts Nachrichtenagentur) - BKA-Präsident Holger Münch warnt vor einem grundlegenden Wandel der organisierten Kriminalität in Deutschland. Vor allem in Berlin seien die
MehrTop Meldungen
Washington (dts Nachrichtenagentur) - In den USA ist die Inflationsrate im Juni 2026 auf 3,5 Prozent gefallen, nach 4,2 Prozent im Vormonat. Das teilte die US-Statistikbehörde am
MehrFrankfurt/Main (dts Nachrichtenagentur) - Die Europäische Zentralbank (EZB) hat 36 Zahlungsdienstleister aus dem Euroraum für die Teilnahme an einem Pilotprojekt zum digitalen
MehrDuisburg (dts Nachrichtenagentur) - Wegen des anhaltenden Niedrigwassers stellt der deutsche Stahlhersteller Thyssenkrupp Steel die Schifffahrt mit eigenen Schiffen ein. Wie die
Mehr














