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CSD-Anschlag: Justizressort prüft Konsequenzen - Schon zuvor Schritte eingeleitet

  • AFP - 27. Juli 2026, 13:20 Uhr
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Tatort in Berliner Tiergarten
Bild: AFP

Nach dem Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) prüft das Bundesjustizministerium mögliche Konsequenzen. Ein Sprecher warnte jedoch vor übereiltem Handeln und verwies auf ohnehin bereits eingeleitete Schritte.

Nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag beim Berliner Christopher Street Day (CSD) prüft das Bundesjustizministerium mögliche Konsequenzen. Ein Sprecher warnte am Montag in Berlin jedoch vor übereiltem Handeln. Er verwies auch auf eine ohnehin bereits geplante wissenschaftliche Studie zur Evaluierung des Jugendstrafrechts.

Der Sprecher wies darauf hin, dass die Ermittlungen in Verbindung mit dem Anschlag vom Samstag mit einer Toten und 29 teils schwer Verletzten noch in vollem Gange seien. "Für eine abschließende Bewertung von gesetzgeberischem Handlungsbedarf ist es noch zu früh", sagte er weiter. Auch seien gerade erst im April Strafrechtsverschärfungen in Kraft getreten, die rechtliche Lücken geschlossen hätten.

Zur Diskussion um das Jugendstrafrecht, auf dessen Grundlage der mutmaßliche Täter zwar verurteilt, dann aber unter Auflagen aus der Haft entlassen worden war, sagte der Sprecher, hierzu sei eine Studie ausgeschrieben, aber noch nicht vergeben worden. Erste Zwischenergebnisse könnten im kommenden Jahr vorliegen.

Hintergrund dieser Studie ist demnach "nicht ein erschütternder Einzelfall" wie der vom Samstag, sondern "die generelle Beobachtung, dass es eine beunruhigende Entwicklung bei Straftaten von Kindern und Jugendlichen gibt". Darauf sollten "auf fundierter wissenschaftlicher Grundlage" Antworten gefunden werden.

Zu Forderungen aus dem politischen Raum nach Strafrechtsverschärfungen sagte der Ministeriumssprecher, bereits heute könne die vorsätzliche Tötung von Menschen im Rahmen eines Anschlags "mit den schwersten Strafen bestraft" werden. Es gebe hier "keine Lücken im materiellen Strafrecht". Andere gesetzgeberische Schritte, etwa für bessere Erkenntnismöglichkeiten für Ermittlungsbehörden durch die Speicherung von IP-Adressen, seien "schon lange vor der Tat" vom Samstag eingeleitet worden. Gleiches gelte für zusätzliche Befugnisse für Nachrichtendienste.

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