Im niedersächsischen Landkreis Lüneburg ist der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe nicht als Kandidat für die dortige Landratswahl zugelassen worden. Bothes Kandidatur sei in einer Abstimmung des Kreiswahlausschusses mit sechs zu eins Stimmen abgelehnt worden, teilte der Landkreis am Mittwoch mit. Demnach gibt es Zweifel, dass der Landtagsabgeordnete jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinn des Grundgesetzes eintritt.
In Niedersachsen finden am 13. September Kommunalwahlen statt. Auf Grundlage einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen die Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Dieser stufte den Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein. Bothe ist der vierte AfD-Kandidat, der sich nicht zur Wahl stellen lassen darf - mehrere andere AfD-Bewerber wurden nach der Prüfung aber zugelassen.
Bothe kündigte im Norddeutschen Rundfunk (NDR) Rechtsmittel an. Da in Niedersachsen erst nach der Wahl rechtliche Schritte möglich sind, werde er diese dann einleiten. "Also werde ich die Wahl anfechten und bis vor das Bundesverfassungsgericht gehen, um dort zu erwirken, dass die Wahl dann für ungültig erklärt wird."
Brennpunkte
Niedersachsen: AfD-Kandidat darf in Landkreis Lüneburg nicht zu Landratswahl antreten
- AFP - 30. Juli 2026, 09:41 Uhr
Im niedersächsischen Landkreis Lüneburg ist der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe nicht als Kandidat für die dortige Landratswahl zugelassen worden.
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