Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland ist ein ehemaliger türkischer Linksextremist aus dem baden-württembergischen Ulm zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Stuttgart war der 43-Jährige zwischen Oktober 2016 und April 2017 Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C), wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte.
Der Mann, der in Baden-Württemberg geboren wurde und aufwuchs, soll auf Veranlassung der Organisation nach einem mehrjährigen Aufenthalt in der Türkei und in Griechenland ohne gültigen Aufenthaltstitel wieder nach Deutschland eingereist sein. Als Teil der sogenannten Rückfront der DHKP-C soll er laut Gericht unter anderem falsche Ausweispapiere beschafft haben und für Schulungen zuständig gewesen sein. Laut Senat war der Angeklagte geständig und gab an, sich mittlerweile von der Organisation distanziert zu haben.
Die DHKP-C wurde laut Gericht 1994 gegründet und 1998 in Deutschland verboten. 2002 stufte die Europäische Union die Vereinigung als terroristisch ein. Ziel der DHKP-C ist es den Behörden zufolge, den türkischen Staat durch bewaffneten Kampf zu beseitigen und durch ein marxistisch-leninistisches Regime unter ihrer Kontrolle zu ersetzen. Bis in die jüngste Vergangenheit verübte die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Anschläge.
Brennpunkte
Ehemaliger türkischer Linksextremist in Stuttgart zu Bewährungsstrafe verurteilt
- AFP - 30. Juli 2026, 11:06 Uhr
Wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ist ein türkischer Linksextremist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Stuttgart war er Mitglied der Revolutionären Volksbefreiungsfront.
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