Wirtschaft

Bundesgerichtshof: "Focus"-Ärztesiegel müssen erneut geprüft werden

  • AFP - 30. Juli 2026, 11:35 Uhr
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Bundesgerichtshof in Karlsruhe
Bild: AFP

Die vom Magazin 'Focus Gesundheit' vergebenen Ärztesiegel sind womöglich irreführend. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied, handelte es sich bei derartigen Siegeln um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug.

Die vom Magazin "Focus Gesundheit" vergebenen Ärztesiegel sind womöglich irreführend. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag entschied, handelte es sich bei derartigen Siegeln um sogenannte Testlogos mit Gesundheitsbezug. Diese müssten unter besonders strengen Auflagen vergeben werden. Das Oberlandesgericht München müsse nun erneut prüfen, ob dies der Fall war. (Az. I ZR 130/25)

In dem Rechtsstreit klagte die Wettbewerbszentrale gegen den Burda-Verlag, der das Magazin "Focus Gesundheit" veröffentlicht. Einmal im Jahr erscheinen darin Ärztelisten und darauf basierend Siegel wie "Top Mediziner" oder "Focus Empfehlung", die Ärzte gegen eine Lizenzgebühr zu Werbezwecken nutzen können. Die klagende Wettbewerbszentrale hält das für irreführend. 

Konkret geht es in dem Verfahren um die Siegel für die Jahre 2020 und 2021. Die Wettbewerbszentrale findet, dass diese nicht auf sachgerechten Kriterien basierten. Mit dieser Ansicht scheiterte sie allerdings im vergangenen Jahr vor dem Oberlandesgericht München. Der Bundesgerichtshof sieht nun allerdings Mängel bei der Einschätzung der Vorinstanz und hob das Urteil auf. 

Für Logos, wie sie von "Focus Gesundheit" vergeben werden, gelten die Grundsätze der gesundheitsbezogenen Werbung, erklärte der BGH. Diese müssen besonders strenge Anforderungen an Richtigkeit, Eindeutigkeit und Klarheit erfüllen. Das Oberlandesgericht habe nicht abgeklärt, ob das vom Magazin verwendete Testverfahren zur Vergabe der Siegel diese strengen Auflagen beachtete. 

So habe etwa die Beurteilung der Behandlungsleistung der Ärzte größtenteils auf Selbstauskünften beruht. Auf den Siegeln sei zudem nicht erkennbar gewesen, welche Kriterien zur Empfehlung herangezogen wurden. Der Verlag laufe dadurch Gefahr, Verbraucher in die Irre zu führen.

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