Futter weg, Fütterung verboten: Die Tauben am ehemaligen Kölner Großmarkt dürfen nach dessen Räumung trotz weggefallener Nahrungsquelle nicht von Menschen gefüttert werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte laut Mitteilung vom Donnerstag ein geltendes Taubenfütterungsverbot der nordrhein-westfälischen Großstadt. Der Kölner Großmarkt im Stadtteil Raderberg war Ende 2025 nach 85 Jahren geschlossen worden. Hintergrund ist eine geplante Neuentwicklung des Geländes.Â
Für die standorttreuen Tauben sei mit der Schließung des Großmarkts eine wichtige Nahrungsquelle weggefallen, argumentierte eine Projektgruppe und zog vor Gericht. Da die Tiere nicht kurzfristig auf andere geeignete Futterquellen ausweichen könnten, forderte sie eine Ausnahme vom städtischen Taubenfütterungsverbot.Â
Dagegen hielt die Stadt laut Gericht an ihrem Ziel fest, die Taubenpopulation sowie die Verschmutzungen durch deren Kot zu verringern. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt nun Recht. Die Stadt dürfe Ausnahmen vom Fütterungsverbot ablehnen. Einen grundlegenden Fehler in der Entscheidung sahen die Richter nicht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden.
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Futterquelle weg: Kölner Großmarkt-Tauben dürfen dennoch nicht gefüttert werden
- AFP - 13. August 2026, 16:18 Uhr
Die Tauben am ehemaligen Kölner Großmarkt dürfen nach dessen Räumung trotz weggefallener Nahrungsquelle nicht von Menschen gefüttert werden. Das Verwaltungsgericht Köln bestätigte laut Mitteilung ein geltendes Taubenfütterungsverbot.
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