Brennpunkte

Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht

  • AFP - 18. August 2026, 11:41 Uhr
Bild vergrößern: Von Wahl in Niedersachsen ausgeschlossen: Auch AfD-Vizelandeschef scheitert vor Gericht
AfD-Logo
Bild: AFP

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung gescheitert. Das entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg.

Auch der wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue von der niedersächsischen Kommunalwahl im Kreis Lüneburg ausgeschlossene AfD-Politiker Stephan Bothe ist mit einem Eilantrag auf Zulassung vor Gericht gescheitert. Entscheidungen der zuständigen Gremien, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren bezögen, könnten nur durch nachträglichen Wahleinspruch angefochten werden, teilte das Verwaltungsgericht Lüneburg am Montagabend mit. Ein "vorgelagerter Rechtsbehelf" sei nicht vorgesehen. (Az. 1 B 76/26)

Bothe ist stellvertretender Landeschef der AfD in Niedersachsen und wollte am 13. September im Landkreis Lüneburg als Kandidat für die Landratswahl antreten. An diesem Tag finden Kommunalwahlen in dem Bundesland statt. Wegen einer Neuerung im Kommunalwahlgesetz müssen Kommunen Kandidaten auf ihre Verfassungstreue prüfen und dürfen dafür auch Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholen. Dieser stufte den AfD-Landesverband im Februar als gesichert rechtsextremistisch ein.

Bothe ist einer von mehreren AfD-Kandidaten, die von den zuständigen Wahlausschüssen von einer Kandidatur ausgeschlossen wurden. Es traf unter anderem auch den AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert, der im Kreis Friesland antreten wollte. Einen von Sichert eingereichten Eilantrag wies am Montag das Verwaltungsgericht Oldenburg mit einer identischen Begründung wie die Lüneburger Richter im Fall Bothe ab.

Gerade im Wahlrecht müsse "das Interesse des Einzelnen an einer möglichst frühzeitigen gerichtlichen Überprüfung mit dem Erfordernis einer einheitlichen, störungsfreien und termingerechten Durchführung der Wahl in Ausgleich gebracht werden", begründete das Gericht in Lüneburg seinen Beschluss. Anders als von Bothe angegeben, werde er dadurch auch nicht "rechtsschutzlos" gestellt. Erweise sich ein Wahleinspruch in einem Wahlprüfverfahren als begründet, könne die Wahl später für ungültig erklärt und das Ergebnis korrigiert werden.

Die Beschlüsse in beiden Fällen sind noch nicht rechtskräftig. Bothe und Sichert können Beschwerde beim niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Weitere Meldungen

Betrug mit Kreditkartendaten: Anklage gegen neun Menschen in Rheinland-Pfalz

Weil sie weltweit im großen Stil mit Kreditkartendaten betrogen haben sollen, hat die Generalstaatsanwaltschaft im rheinland-pfälzischen Koblenz Anklage gegen neun Beschuldigte

Mehr
Studie: Ältere Menschen deutlich mehr durch Extremhitze bedroht

Die wegen des Klimawandels weltweit steigenden Temperaturen und zunehmenden Hitzewellen gefährden die Gesundheit älterer Menschen laut einer Studie deutlich stärker als bislang

Mehr
Vergewaltigungsverdacht: Ermittlungen gegen früheren Pariser Priester

In Frankreich ist ein neuer Fall von mutmaßlichem Kindesmissbrauch durch einen katholischen Priester bekannt geworden: Die Justiz nahm Ermittlungen gegen einen 81-Jährigen

Mehr

Top Meldungen

Konjunkturerwartungen von Finanzexperten ziehen weiter an

Die Konjunkturerwartungen von Finanzexpertinnen und -experten sind im August weiter angestiegen. Wie das Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) am Dienstag

Mehr
Hauseigentümerverband beklagt widersprüchliche Wohnungspolitik

Berlin (dts Nachrichtenagentur) - Trotz der gestiegenen Baugenehmigungen sieht der Hauseigentümerverband Haus & Grund keine Entspannung auf dem Wohnungsmarkt. "Die

Mehr
ZEW-Konjunkturerwartungen ziehen weiter an

Mannheim (dts Nachrichtenagentur) - Die ZEW-Konjunkturerwartungen für Deutschland haben sich in der Umfrage vom August 2026 erneut verbessert. Sie liegen mit 34,2 Zählern um 7,9

Mehr