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Frauenleiche auf Trierer Dachboden versteckt: Besondere Schuldschwere festgestellt

  • AFP - 14. September 2026, 15:17 Uhr
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Justitia
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Im Fall der erst vier Jahre nach der Tat entdeckten Frauenleiche auf einem Dachboden in Trier ist die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Dies entschied das Landgericht der rheinland-pfälzischen Stadt auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Im Fall einer erst vier Jahre nach der Tat entdeckten Frauenleiche auf einem Dachboden in Trier ist die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden. Dies entschied das Landgericht in der rheinland-pfälzischen Stadt am Montag und folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Damit ist eine vorzeitige Entlassung des Verurteilten aus der Haft nach 15 Jahren weitestgehend ausgeschlossen.

Der mittlerweile 59 Jahre alte Mann wurde im Dezember 2023 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer hatte der Angeklagte seit Anfang 2012 gemeinsam mit seiner Freundin in der Wohnung einer ehemaligen Lebensgefährtin in Trier gelebt. Das Zusammenleben soll laut Gericht von erheblichem Alkoholkonsum geprägt gewesen sein.

Mit der Zeit kam es immer häufiger zu Streitereien, vor allem zwischen den beiden Frauen. Aus Sorge um seine Beziehung und aus Groll gegenüber der Exfreundin erdrosselte der Mann diese im März 2012 in ihrer Wohnung von hinten mit einem Schal, während die aktuelle Lebensgefährtin zusah.

Anschließend brachte er die Leiche zunächst ins Schlafzimmer und später in einem Schlafsack auf den Dachboden. Das Paar verließ die Wohnung wenige Tage nach der Tat. Die Leiche blieb zunächst unentdeckt und wurde erst im September 2016 bei Räumungsarbeiten entdeckt.

In seinem Urteil 2023 behielt sich das Landgericht Trier die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung vor. Von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sah es hingegen ab.

Dagegen ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Im neuen Verfahren ging es daher nur um die Frage nach der besonderen Schwere der Schuld. Die Verteidigung beantragte im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, davon abzusehen.

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