In einem Rechtsstreit zwischen dem Onlinedienst X und der niedersächsischen Landesmedienanstalt hat das Verwaltungsgericht Hannover der Plattform größtenteils Recht gegeben. X muss einen Beitrag mit NS-Parole nicht löschen, wie das Gericht am Mittwochabend mitteilte. Die Anordnung der Löschung oder Sperrung für den deutschen Markt war demnach rechtswidrig.
Grundsätzlich durfte die Aufsichtsbehörde die Verbreitung des Posts aber als rechtswidrig beanstanden, wie das Gericht ausführte. Der Beitrag enthielt die Parole "Alles für Deutschland", eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA) der nationalsozialistischen NSDAP. Sie wurde darin als "Allerweltssatz" eingestuft.
Die Landesmedienanstalt beanstandete den Beitrag auf X, weil es sich um ein Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation handle. Dieser rechtlichen Bewertung schloss sich das Gericht an. Der Beitrag sei auch nicht vom Schutz der Meinungsfreiheit umfasst. Die Bewertung als "Allerweltssatz" verharmlose die Parole, ohne einen Beitrag zur gesellschaftlichen Aufklärung zu leisten, erklärte es.
Trotzdem habe die Anstalt gegenüber X keine Sperr- und Löschungsanordnung aussprechen dürfen. Sie hätte zumindest überlegen müssen, sich erst an den Nutzer selbst zu wenden, wie das Gericht ausführte. Dieser sei im Internet unter seinem richtigen Namen aufgetreten. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache ließ das Verwaltungsgericht die Berufung gegen sein Urteil zu.
Brennpunkte
Beitrag mit NS-Parole: X gewinnt Rechtsstreit mit Aufsichtsbehörde in Niedersachsen
- AFP - 24. September 2026, 11:55 Uhr
In einem Rechtsstreit zwischen dem Onlinedienst X und der niedersächsischen Landesmedienanstalt hat das Verwaltungsgericht Hannover der Plattform größtenteils Recht gegeben. X muss einen Beitrag mit NS-Parole demnach nicht löschen.
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