Die vom Hamburger Landgericht beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer "Zeit"-Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung der Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block werden vorerst nicht ausgewertet. Das entschied das Landgericht nach eigenen Angaben vom Donnerstag auf Antrag der Wochenzeitung und der Journalistin. Die Aufzeichnungen würden deshalb "derzeit nicht angerührt". Generell sei der Vollzug der gerichtlichen Entscheidung dadurch aber nicht gehemmt.
Die für den Block-Prozess zuständige Strafkammer des Landgerichts hatte vorige Woche eine Durchsuchung der Wohnung der Journalistin und der "Zeit"-Redaktion angeordnet, um die Aufzeichnungen zu erhalten. Diese stammen von Gesprächen, die die "Zeit"-Journalistin etwa zwei Wochen nach der im Raum stehenden Kindesentführung mit Mitgliedern der betroffenen Familie führte. Sie dienten als Grundlage für einen Podcast. Das Gericht spricht ihnen "potenzielle Beweisbedeutung" zu.
Zu Durchsuchungen kam es nicht, weil die Journalistin die Aufnahmen freiwillig herausgab. Das Vorgehen des Gerichts hatte scharfe Kritik ausgelöst. Die "Zeit"-Redaktion sprach von einem "Anschlag auf die Pressefreiheit". Sie kündigte an, sich rechtlich zur Wehr zu setzen.
Nach Gerichtsangaben handelt es sich um eine vorübergehende Aussetzung der von den Beschwerdeführern angefochtenen Entscheidung. Die deutsche Strafprozessordnung sieht die Möglichkeit demnach vor. Der Vollzug des Gerichtsbeschlusses wird dadurch aber nicht grundsätzlich verhindert.
Das Gericht begründete die Entscheidung mit einer Interessenabwägung "in Anbetracht der betroffenen Grundrechtspositionen". Das öffentliche Interesse an einer sofortigen Vollziehung des Beschlagnahmebeschlusses überwiege nicht. Außerdem drohten den Beschwerdeführern "andernfalls schwere Nachteile". Die Pressefreiheit hat hierzulande Verfassungsrang.
Nach früheren Angaben der "Zeit" waren die Dokumente den eingesetzten Beamten von Polizei und Staatsanwaltschaft in einem versiegelten Umschlag übergeben worden, "um einer Verwertung vor Abschluss der rechtlichen Prüfung vorzubeugen". Dabei sei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Presseunternehmen verwiesen worden. Das Vorgehen kritisierte die Zeitung als unverhältnismäßig.
Nach Auffassung der Kammer des Landgerichts liegt keine Verletzung der Pressefreiheit vor. Die Tonaufzeichnungen unterlägen in diesem Fall keinem Beschlagnahmeverbot, erklärte das Gericht in der vergangenen Woche. Dieses reiche nur so weit wie das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten. Dieses entfalle nach dem Gesetz aber, wenn deren Aussagen zur Aufklärung eines Verbrechens beitragen sollten.
Eine Abwägung mit der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit nahm die Kammer demnach vor. Im vorliegenden Einzelfall überwiege das ihr gesetzlich auferlegte "Aufklärungsinteresse". Dabei spiele auch eine besondere Rolle, dass in diesem Fall keine Enttarnung von Informanten der Journalistin drohe. Die Identität der Quellen sei schon "selbst offenbart worden". Die Podcast-Folge wurde inzwischen veröffentlicht.
Block muss sich mit mehreren weiteren Angeklagten seit Juli 2025 wegen der Verschleppung von zwei ihrer Kinder in der Neujahrsnacht 2023/2024 verantworten. Laut Anklageschrift wurden sie von maskierten Männern in Dänemark dem Vater entrissen und zur Mutter nach Deutschland gebracht, wo sie später unverletzt der Polizei übergeben wurden. Hintergrund ist demnach ein erbitterter jahrelanger Sorgerechtskonflikt zwischen Block und ihrem früheren Ehemann, bei dem die beiden Kinder in Dänemark leben.
Laut Anklage soll Block ein israelisches Sicherheitsunternehmen mit der Entführung beauftragt haben. Sie bestreitet die Vorwürfe. Mitangeklagt in dem Verfahren ist unter anderem auch Blocks Lebensgefährte, der frühere Sportkommentator Gerd Delling. Ihm wird Beihilfe vorgeworfen.
Brennpunkte
Gericht: Aufnahmen von Journalistin zu Fall Block werden vorerst nicht ausgewertet
- AFP - 22. Oktober 2026, 11:36 Uhr
Die vom Hamburger Landgericht beschlagnahmten Tonaufzeichnungen einer Journalistin im Zusammenhang mit dem Strafprozess um die Entführung der Kinder der Steakhauskettenerbin Christina Block werden vorerst nicht ausgewertet. Das entschied das Gericht.
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