Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erlaubt deutsche Coronahilfen von 321 Millionen Euro für die Fluggesellschaft Condor. Eine Klage des irischen Konkurrenten Ryanair gegen die Hilfen scheiterte in Luxemburg am Donnerstag. Über Hilfen der Niederlande für KLM muss allerdings erneut verhandelt werden. (Az. C-505/24 P u.a.)
Die EU-Kommission hatte im Juli 2021 Hilfen der Bundesregierung für Condor ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt. 321 Millionen Euro sollten als "Umstrukturierungsbeihilfe" die langfristige Rentabilität von Condor infolge der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook wiederherstellen.
Dagegen ging Ryanair vor dem Gericht der Europäischen Union vor und bekam im Mai 2024 recht. Das Gericht nahm an, dass die Kommission die Hilfen nicht genau genug geprüft habe. Condor wandte sich an den EuGH als nächsthöherer Instanz. Dieser beurteilte die Frage nun anders als das Gericht. Es sah keine Fehler der Kommission, hob das Urteil des Gerichts auf und wies die Ryanair-Klage ab.
Außerdem entschied er am Donnerstag über einen weiteren Rechtsstreit aus der Pandemiezeit. Dieser geht demnach nach fünfeinhalb Jahren in die nächste Runde, das EU-Gericht muss Pandemiehilfen für KLM erneut prüfen. Es geht um die Garantie für ein Bankdarlehen und ein staatliches Darlehen der Niederlande in Höhe von insgesamt 3,4 Milliarden Euro.
KLM gehört zur Holding Air France-KLM. Die Niederlande ließen die Beihilfe 2020 durch die EU-Kommission genehmigen, auch dagegen klagte Ryanair. Im Mai 2021 bekam die irische Airline vom EU-Gericht recht. Es erklärte die Genehmigung wegen einer nicht ausreichenden Begründung für nichtig.
Die Wirkung der Nichtigerklärung wurde damals jedoch bis zu einem neuen Beschluss der Kommission ausgesetzt. Im Juli 2021 genehmigte die EU-Kommission die Beihilfe erneut, was das Gericht 2024 wieder kippte. Denn auch die Holding Air France-KLM sowie Air France könnten zumindest mittelbar von der staatlichen Beihilfe profitieren, erklärte es damals.
Gegen dieses Urteil wandten sich sowohl die Kommission als auch Air France und Air France-KLM an den EuGH, um es überprüfen zu lassen. Der EuGH fand nun Rechtsfehler. Das Gericht habe nicht ausgeführt, dass der Schluss der Kommission nicht plausibel wäre, erklärte er. Es muss darum noch einmal verhandeln.
Wirtschaft
Europäischer Gerichtshof erlaubt deutsche Coronahilfen für Condor
- AFP - 5. November 2026, 10:23 Uhr
Der Europäische Gerichtshof erlaubt deutsche Coronahilfen von 321 Milionen Euro für die Fluggesellschaft Condor. Eine Klage des irischen Konkurrenten Ryanair gegen die Hilfen scheiterte.
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